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    Start » Vermieter nie erreichbar: Was kann man tun?
    Recht & Gesetz

    Vermieter nie erreichbar: Was kann man tun?

    4. Oktober 20103 Minuten Lesezeit

    Probleme mit dem Vermieter? In der Mietlandschaft tummeln sich viele schräge Gesellen, auf beiden Seiten: Nomaden, Haie und Rechtsverdreher. Man sollte meinen, dass sich Vermieter um den Verbleib ihrer Immobilien sorgen – aber weit gefehlt.

    Manche reagieren nicht auf Kündigungen und behaupten im Nachhinein, das Dokument mit Einschreiben (!) nicht erhalten zu haben. Andere nehmen stillschweigend Mietminderungen in Kauf und denken nicht daran, Schäden zu regulieren, welche die Wohnung beinahe unbewohnbar machen – welch eine Dreistigkeit.

    Angesichts solcher Probleme mit dem Vermieter versagt schon einmal die Stimme. Aber als Mieter darf man sich nicht unterkriegen lassen. Sie haben Rechte – nur wie setzen Sie diese durch? Bei Problemen mit dem Verwalter können Sie nach festen Regeln einen Verwalterwechsel durchführen.

    Probleme mit dem Vermieter: So wirds gemacht!

    1

    frag-einen-anwalt.de

    Schildern Sie Ihre Probleme mit dem Vermieter auf Ratgeberportalen wie frag-einen-anwalt.de. Das Prinzip funktioniert so: Sie stellen eine Anfrage und geben an, wie viel Ihnen eine Antwort in Euro wert ist. So erhalten Sie fachkundige Beratung von Anwälten.

    2
    Beantwortet wird Ihnen dort auch die Frage, ob Sie einen Anwalt engagieren sollten, um Ihre Probleme mit dem Vermieter zu klären. Oft gibt es keinen anderen Weg als den Rechtsweg, um den Vermieter zu erreichen.

    3

    Mitgliedschaft im Mieterverein

    Werden Sie Mitglied in einem Mieterverein. In Deutschland gibt es davon zur Zeit 320 Stück, die im übergeordneten Mieterbund (siehe „Weiterführende Links“) organisiert sind. Der Mitgliedsbeitrag hält sich in Grenzen und Sie erhalten Anwaltsberatung zu günstigeren Konditionen.

    4
    Der Mieterverein gibt Ihnen zu allen möglichen Fragen rund um das Thema Miete Auskunft und kann Ihnen auch mildere Methoden empfehlen, den Vermieter zur Antwort zu bewegen. Bis zur nötig gewordenen Anwaltsberatung wird Sie der Verein begleiten.

    5

    Verwalterwechsel

    Wenn der Verwalter nicht mehr zu erreichen ist, können die Eigentümer über dessen Kopf hinweg einen Verwalterwechsel vornehmen. Dazu müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer an einer Vollversammlung teilnehmen oder sich durch schriftlich Bevollmächtigte vertreten lassen. Nur eine Vollversammlung hat die erforderliche Beschlussfähigkeit.

    6
    Ein Wahlprotokoll muss angefertigt werden, welches die gewöhnlichen Protokollangaben zu Versammlungsort und Datum, Beschlussfähigkeit, Protokollführer, Wortlaut, Abstimmungsergebnis, Ergebnisverkündung, Annahme der Wahl, Namen der Anwesenden enthalten muss.

    7
    Ins Protokoll gehören auch die Kontaktdaten des neu gewählten Verwalters. Die erteilten Vollmachten, die Anwesenheitsliste und die Einladung müssen dem Protokoll beigelegt werden.

    8
    Die Protokollunterschriften von Protokollführer, Vorsitzendem und mindestens einem Miteigentümer müssen notariell beglaubigt werden.

    9
    Mit einem formlosen Antrag beim Amtsgericht kann ein Notverwalter geordert werden, falls sich kein Verwalter ernennen lässt.

    10
    Halten Sie sich genau an die jeweiligen Schritte, weil der übergangene Verwalter den Wechsel gerichtlich anfechten kann.

    Weiterführende Links

    http://www.mieterbund.de/
    Schwierigkeitsgrad:  

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