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    germanblogs.de
    Start » 10 Fakten zur Vorruhestandsregelung
    Finanzen & Handel

    10 Fakten zur Vorruhestandsregelung

    25. Mai 20113 Minuten Lesezeit

    Die Vorruhestandsregelung besagt, dass das Mindestalter, um in den Vorruhestand eintreten zu können, liegt derzeit bei 63 Jahren, dazu braucht man 35 Jahre Anrechnungszeit. Ausgenommen sind hier schwerbehinderte Personen, die können mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Wer vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Beamte und Angestellte dürfen unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls in den Vorruhestand gehen. Mit dem Renteneintritt vor dem vollendeten 65. Lebensjahr muss, laut Vorruhestandsregelung, auch diese Personengruppe mit Abstrichen bei der Rente rechnen.

    Vorruhestandsregelung: Die Fakten

    1

    Vorzeitiger Ruhestand wegen Krankheit

    Wer durch eine Krankheit oder durch eine Behinderung körperlich eingeschränkt ist und dadurch auch nicht mehr arbeiten kann, kann in den Vorruhestand gehen. Dazu ist, nach der Vorruhestandsregelung, allerdings ein ärztliches Attest notwendig.

    2

    Vorruhestand mit 63 Jahren

    Mit 63 Jahren in den Vorruhestand zu gehen ist möglich. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass man dadurch weniger Rente bekommt. Wie hoch dieser Betrag ist, darüber informieren die Rentenversicherungen. Es kommt auch auf den Verdienst an, den der Rentner vorher bezogen hat. Außerdem müssen der Rente 35 Versicherungsjahre vorausgegangen sein.

    3

    Vorruhestand oder Arbeitslosengeld beziehen?

    Diese Frage werden sich diejenigen stellen, die mit über 60 Jahren gekündigt wurden. Es ist besser, bis zum 65. Lebensjahr Arbeitslosengeld zu beziehen, denn das wird bei der Rentenberechnung mit einbezogen.

    4

    Welche Alternativen zum Vorruhestand gibt es?

    Alternativ zum Vorruhestand bietet sich die Altersteilzeit an. Dabei arbeitet der Rentner weniger Stunden als vorher, bekommt jedoch zusätzlich seine Rente.

    5

    Auf wie viel muss ich verzichten, wenn ich in den Vorruhestand gehe?

    Die Berechnung der Rente bzw. der Abzüge erfolgt für die Monate vom Renteneintritt bis zum vollendeten 65. Lebensjahr. Pro Monat muss man mit einem Abzug von ca. 0,3% rechnen.

    6

    Wie kann ich trotz Vorruhestand zu einer höheren Rente kommen?

    Wer sich darüber Gedanken macht, sollte eine private Pensionsvorsorge treffen. Damit werden die Leistungen ausgeglichen und die Rente fällt höher aus.

    7

    Was wird benötigt, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen?

    Das Mindestalter von 63 Jahren muss erreicht sein und es müssen 35 Jahre Anrechnungszeiten vorliegen.

    8

    Wenn ich mit 63 Jahren in den Vorruhestand gehe, bekomme ich ab dem 65. Lebensjahr die normale Rente?

    Nein, die Höhe der Rente bleibt, ausgenommen der normalen Rentenerhöhungen, gleich.

    9

    Gibt es eine Möglichkeit ohne Abzüge vorzeitig in Rente zu gehen?

    Leider muss man immer mit Abzügen rechnen, wenn man vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht.

    10

    Ab welchen Lebensjahr kann ich in Rente gehen?

    Mit Vollendung des 55. Lebensjahr ist es grundsätzlich möglich, die Rente zu beantragen. Jedoch muss man sich klar sein, dass dadurch die Rente niedriger ausfällt.

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