Der EU-Führerschein gilt in allen EU-Ländern als Fahrberechtigung. Er ist ungefähr so groß wie eine Kreditkarte statt der flattrigen Blätter, die es früher einmal gab. Allerdings gibt es doch einige Ausnahmeregelungen, die den Besitzer etwas einschränken können.
MPU umgehen und EU-Führerschein im Ausland machen?
Ein Problem, dem die EU nämlich gleich als erstes entgegensah, war der Führerscheintourismus. Menschen, die ihren Lappen verloren hatten und die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) umgehen wollten, versuchten ihn nun in anderen EU-Staaten wiederzubekommen.
In manchen Ländern war es so möglich, unter einer sogenannten Scheinadresse dann einen Führerschein im EU-Ausland zu machen. Allerdings war es lange Zeit eine Streitfrage ob der dann auch gültig sei. Man hat sich nun für „nein“ entschieden. Wer seinen Führerschein in Deutschland verloren hat, zum Beispiel wegen Trunkenheit am Steuer und ihn dann im Ausland nachmacht, darf trotzdem in Deutschland nicht fahren. Wer sich näher für die Urteile und Anderes zum EU-Führerschein interessiert, der kann sich hier informieren.
Internationaler Führerschein nur mit EU-Führerschein
Mittlerweile gibt es in den EU-Staaten sowieso nur noch den EU-Führerschein. Der einstige „Lappen“ ist eigentlich Geschichte, vor allem wenn man ins Ausland zieht. Möchte man einen Internationalen Führerschein beantragen, muss man zunächst den EU-Führerschein haben um dies überhaupt tun zu können, das heißt, wenn man beispielsweise in den USA ein Auto fahren möchte, muss man sich darum schon vorher kümmern und hat am besten schon einen EU-Führerschein. Das alte Dokument wird dabei in der Regel eingezogen.
Der EU-Führerschein hat seine Vorteile, er ist klein und etwas robuster, in der ganzen EU gültig und so weiter. Allerdings heißt das nicht, dass man sich nun die Gesetze so auslegen kann, wie man möchte. Das stellt man bei den Richtlinien schnell fest.
