Seit 1. Juli 2008 ist das Rauchverbot in allen Bundesländern in Deutschland in Kraft getreten. Allerdings gab es in Berlin und Baden-Württemberg Ausnahmeregelungen, wonach Kneipen und Bars einen gesonderten Raucherraum einführen konnten, der die Nichtraucher vor dem Qualm schützt.
Jetzt hat das Verfassungsgericht gerade diese Regelung für verfassungswidrig erklärt, denn dadurch erfährt die Einraum-Gastronomie einen ganz klaren Nachteil. Laut Statistiken hätte sich mit dieser Regelung ein klarer wirtschaftlicher Nachteil ergeben, weshalb das Rauchverbot aufgehoben wurde. Ab sofort dürfen Kneipen mit weniger als 75 Quadratmeter ab sofort das Rauchen wieder erlauben, ansonsten bleibt die Regelung in Kraft.
Was jetzt für Jubel unter den Gastronomen sorgt, kann sich letztendlich für alle zu einem Nachteil entwickeln. Denn das Verfassungsgericht hat nun auch festgelegt, dass bis Anfang 2009 eine vollkommen neue Regelung getroffen werden muss. Und jetzt kommt der Faktor Gerechtigkeit ins Spiel – um Chancengleichheit zu wahren müsste man entweder das Rauchverbot komplett kippen oder das Rauchverbot überall durchsetzen. Da das Rauchverbot ein wichtiges Anliegen der Regierung ist, wird vermutlich ein gänzliches Rauchverbot erlassen und sämtliche Gastronomen schauen in die Röhre.
Also alles nur eine Frage der Gerechtigkeit!
