Als Ministerpräsident ist er natürlich nicht direkt für die Bildungspolitik verantwortlich, andererseits kann es keine maßgebliche Entscheidung in dieser Richtung geben, ohne dass der Chef diese abgenickt hat. Und im Übrigen ist er natürlich auch der Ministermacher, man kann also sagen: "Wie der Herr, so´s Gescherr." S´Gescherr heißt Rau und ist Kultusminister des Ländle.
Rau und Oettinger hatten eine Suhberidää entwickelt. Sie wollten in den weiterführenden Schulen Französisch als erste Pflichtsprache einführen. Allerdings nicht an allen Schulen, sondern lediglich in denen, die geografisch nahe an Frankreich liegen, also jenen entlang des Rheins. An allen anderen Schulen des Landes sollte weiterhin Englisch die erste Pflichtsprache bleiben. Schon spontan fragt man sich doch, worin der Sinn dieses vermeintlich intelligenten Schachzuges Oettingers liege mag. Auch langes Nachdenken wird einem allerdings keine diesbezügliche Erleuchtung bringen. Erst profanes politisch opportunistisches Gedankengut bringt die Lösung. Oettinger will Sarkozy worein…
Dagegen haben Betroffene geklagt. Will Oettinger Sarkozy worein, dann gern, aber nicht auf Kosten der Schülerinnen und Schüler. Die Argumentation ist naheliegend. Umzüge innerhalb eines Bundeslandes sind an der Tagesordnung. Ziehe ich als Bürger des Ländle nun vom Rhein in den Osten des Landes und habe ich schulpflichtige Kinder in der fünften oder sechsten Klasse, so haben diese die berühmte Arschkarte gezogen. Sie mögen zwar prima Französisch faseln, aber schlicht kein Wort Englisch hervorbringen. Darauf hätten Oettinger und Rau allerdings schon auch selbst kommen können…
Intelligenterweise haben die beiden Bildungsexperten diese Überlegungen und Einwände in den Wind geschlagen und den Fall vor den Verwaltungsgerichtshof kommen lassen. Völlig erwartungsgemäß und natürlich zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof die zugrundeliegende Rechtsverordnung der beiden Bildungsprofis kassiert und geschreddert. Natürlich darf die Landesregierung die erste Pflichtsprache festlegen. Aber dies nur verbindlich für das gesamte Bundesland, so der Gerichtshof, nicht für einzelne Regionen.
Ob allerdings kleinräumig denkende Menschen wie der Oettinger überhaupt in der Lage sind, in gedankliche Dimensionen vorzudringen, die über einen Tellerrand hinausgehen, darf zu Recht bezweifelt werden.
(Foto: pixelio.de / Fotograf: Bredehorn J.)
