Neue Regeln beim Onlineshopping: Droht bald Chaos?

Sich bequem von der Wohnzimmercouch aus durch Einkaufsangebote klicken, Lieblingswaren aussuchen und per Kreditkarte zahlen. Schon bald ist das nicht mehr so unkompliziert wie bisher. Vor allem Kreditkartennutzer sind von der neuen EU-Richtlinie betroffen, denn ab Mitte September reichen Kreditkartennummer, Verfallsdatum und der Sicherheitscode von der Kartenrückseite zum Online-Shopping nicht mehr aus. Vor allem Händler sind skeptisch, denn die Vorgaben sind bislang noch nicht optimal umsetzbar.

Zusätzliche Identifikation

Die Europäische Union möchte Online-Betrügern das Leben schwer machen und führt deshalb eine neue Zahlungsrichtlinie ein. Um für mehr Sicherheit beim Onlinebanking und Onlineshopping zu sorgen, müssen ab dem 14. September alle Händler beim Bezahlvorgang eine zusätzliche Sicherheitshürde einbauen: Mit der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung wird beim Käufer dann eine Zahlenkombination abgefragt, die er auf sein Handy geschickt bekommt. Auch mit einem Zusatzpasswort oder einem Fingerabdruck per Smartphone soll die Authentifizierung möglich sein. Banken und Sparkassen, die Kreditkarten ausgeben, legen das zusätzliche Sicherheitselement fest.

Ausnahmen können kleine Shops benachteiligen

Für zusätzliche Verwirrung beim Online-Shopping könnten Ausnahmeregeln sorgen: Kleinere Einkäufe für Beträge von bis zu 30 Euro sind von einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung ausgenommen. Zudem können Kunden den Zahlungsverkehr mithilfe der eigenen Bank beschleunigen, indem sie bevorzugte Online-Händler bei ihrem Geldinstitut auf eine sogenannte Whitelist setzen. Bei den so als sicher eingestuften Händlern ist dann nur noch eine einmalige Authentifizierung nötig. Allerdings sind Banken nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten. Abzuwarten ist, wie es sich in Zukunft bei Online-Spiele wie slotarena verhält.

Händler fordern Übergangszeit

Bislang kennen die wenigsten Verbraucher das deutlich kompliziertere Bezahlsystem der Zwei-Faktor-Authentifizierung, weshalb noch eine Menge Aufklärungsbedarf besteht. Der Handel müsse nun einspringen, weil Banken ihre Aufgabe bislang nur unbefriedigend erfüllt hätten, heißt es vom Handelsverband Deutschland (HDE). Zudem würden viele Händler ihre Onlineshops nicht rechtzeitig umstellen können. Deshalb fordert der HDE in der EU eine einheitliche Übergangszeit von 18 Monaten.

Besorgter Handel

Vor allem die Online-Händler stehen der neuen EU-Richtlinie skeptisch gegenüber: Sie befürchten, dass viele Kunden aus Bequemlichkeit den Kauf abbrechen könnten, sobald sie mit der komplizierten neuen Hürde konfrontiert werden. Vor allem dann, wenn eine Lastschrift oder der Rechnungskauf nicht als alternative Bezahlverfahren angeboten werden. Der HDE sieht zudem die Gefahr, dass vor allem kleine Onlinehändler unter Druck geraten und Marktführer wie Amazon durch die Möglichkeit der Whitelist gestärkt werden.

Verschiedene Begriffe

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung hat verschieden Bezeichnungen, zum Beispiel wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung auch mit „2FA“ abgekürzt oder als „doppelte Kundenauthentifizierung“ bezeichnet. Diese Begrifflichkeiten bedeuten aber alle dasselbe.

Bild: pixabay.com, StockSnap, 2607114

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