Warum können europäische Nachbarländer wie Italien und (bald auch) Frankreich ein landesweites Rauchverbot umsetzen – und Deutschland nicht? Die typisch deutsche Frage lässt sich im wesentlichen mit dem Förderalismus in unserer Staatsstruktur beantworten. Gaststättenrecht ist nun Ländersache – ergo müssen sich die Landeskabinette einig werden, welche Ausnahmen (oder gar keine?) beim Gastro-Rauchverbot zugelassen werden. In der Bundesregierung gibt es nachwievor Bestrebungen, mit eigenen Rechten ein Rauchverbot durchzudrücken – gangbar wäre wohl ein Weg über die bundesweit geltende Arbeitsstättenverordnung; denn ein Rauchverbot soll ja auch Mitarbeiter schützen, heißt es.
In der Gastronomie und Hotellerie sind die Lager geteilt. Ein satte Mehrheit für oder gegen ein Rauchverbot in ihren Betrieben ist nirgends festzustellen. Dennoch ließ sich das Präsidium des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BHG) dazu hinreißen, medienwirksam ein generelles (!) Rauchverbot zu fordern. Das rief prompt den Protest der mächtigen Münchner Wiesn-Wirten hervor. Die BHG-Chefs wollten mit ihrer Pressemitteilung auf einen entsprechenden Beschluß des Münchner Landeskabinetts reagieren. Vielleicht sind sie dabei etwas weit vorgeprescht, dann abgestimmt war die Medienaktion keineswegs mit dem Dehoga-Bundesverband, der beharrlich die Linie der geltenden freiwilligen Vereinbarung zum Nichtraucherschutz verfolgt.
Auch frühere Ideen wie eine Kennzeichnungspflicht für Raucher-/Nichtraucherbetriebe werden nicht mehr eruiert. Doch ist eine feine Abstufung der Gastronomieformen, z.B. zwischen küchenlastigen Kneipen und barlastigen Etablissements, nötig. Argumente wie z.B. jüngst vom BHG, es gebe ja auch mobile, Bierzelten ähnelnde Discos und daher müssten auch Tanzcafes einem generellen Verbot unterliegen, sind da sachlich schwer nachzuvollziehen und wenig hilfreich.
