(Foto:PixelQuelle.de/ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände)
Die deutschen Apotheker schützten sich bislang durch das Fremdbesitzverbot gegen unliebsame Konkurrenz aus den Dschungeln der Marktwirtschaft. Solche unangenehmem Mitbewerber wagen es, bis zu 30 Prozent unter dem üblichen Preisniveau anzubieten, die Zuzahlungspflicht für ihre Kunden zu übernehmen oder gar Rabatte einzuräumen, unvorstellbar!
Damit diese Pfründe nicht von kostengünstiger operierenden Großanbietern gefährdet werden, durfte nach bisheriger Rechtspraxis nur ein Pharmazeut als Inhaber einer Apotheke fungieren. Firmen wie DocMorris sind aber juristische Personen und von einer solchen Person konnte bislang noch kein Pharmaziestudium absolviert werden.
Der Logik des Fremdbesitzverbotes folgend, dürfen also nur natürliche Personen eine Apotheke betreiben. Dieser Logik wollte der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken kürzlich nicht mehr folgen und erlaubte dem niederländischen Pharmahändler DocMorris die Eröffnung seiner ersten Filiale auf deutschem Boden. Hecken hielt die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen in der EU für das höhere Rechtsgut.
Selbstverständlich sieht die deutsche Apotherkerschaft das anders und zog vor Gericht. Eine Saarbrücker Apothekerin stellte unverzüglich einen Eilantrag auf Schließung der DocMorris-Filiale. Ebenfalls im Eilverfahren haben die Richter am Landgericht Saarbrücken diesen Antrag abgewiesen. Leider ist die Entscheidung aber nicht entgültig, da noch weitere Klagen gegen die erste deutsche Niederlassung von DocMorris anhängig sind. Vermutlich wird der Streit erst in ferner Zukunft vor dem Europäischen Gerichtshof final entschieden. Das Rückzugsgefecht hat also gerade erst begonnen und sein Ausgang wird generelle Rückschlüsse auf die Reformfähigkeit des Gesundheits- systems zulassen.
Mit Hinweisen auf bedrohte Arbeitsplätze und die Beratungsqualität vertreten die Apothekerverbände in der Öffentlichkeit ihre Modernisierungsverweigerung. Selbstverständlich geht es den Herrschaften aber um die Verteidigung ihres Wettbewerbs-Reservates. Nicht selten findet man in bundesdeutschen Ortskernen gleich an allen vier Straßenecken eine Medikamentenausgabestelle, alle besetzt mit reichlich Helferinnen und mindestens einem studierten Pharmakologen. Raten Sie doch mal, wer die ca. 26 Apotheken pro 100.000 Einwohner in Deutschland bezahlt? Genau!
Vielleicht können wir Kunden ja selbst entscheiden wieviel Beratung wir wünschen?
Herzlich Willkommen in der Marktwirtschaft!
Die Chefarztfrau
