«Umgangssprachliche Klarschrift bedeutet die Erläuterung eines fremdsprachlichen Begriffes in der Form, dass der Begriff entweder selbst in verständlicher Weise erläutert oder sich jedenfalls hinreichend aus dem Gesamtzusammenhang ergibt», schreibt dieses pensionsberechtigte Männlein, wobei ich gar nicht genau weiß, woher ich eigentlich weiß, dass es ein Männlein und kein Weiblein ist. Sei's drum – ich weiß es eben.
Wir wollen aber über solchen randständigen Zusammenhängen nicht den Gesamtzusammenhang aus den Augen verlieren. Berechtigte Frage also, wer diesen Murks eigentlich geschrieben hat? Hier die Antwort: «AOK Bundesverband (…) Deutsche Krankenhausgesellschaft (et al.): Ausfüllhinweise zum Qualitätsbericht für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, S. 6».
Große Frage aber, weshalb der Satz für uns, den Otto Normalleser, eigentlich so unverständlich ist? Denn die Satzstellung ist ja nicht übermäßig kompliziert, das Fremdwortaufkommen für Bewohner Bürokroatiens halbwegs tolerabel. Ich denke, es liegt an den Beiwörtern: diesem seltsamen "jedenfalls" oder auch dem "hinreichend", die beide förmlich als Nebel des Grauens vor dem Sinn des Satzes wabern. Ohne diese grammatischen Dunkelmänner wollte der Verfasser uns in etwa Folgendes mitteilen: «Wenn sich der Sinn eines Wortes nicht von selbst erschließt, dann sollte es zumindest verständlich erläutert werden. Nur so wird die Forderung nach "umgangssprachlicher Klarschrift" erfüllt». Kiek – und damit hätte ich unseren Damen und Herren Bürokraten noch nicht einmal ihr geliebtes Passiv geraubt. Ich bin eben ein echter Gutmensch …
Der angeführten Forderung nach „umgangssprachlicher Klarschrift" entspricht diese Form mit Sicherheit nicht. Um mit Kurt Tucholsky zu reden: „Man sollte diesen Wichtigtuern, die bei jeder Amtshandlung einen neuen Fachausdruck und für ihre Muff-Welt eine eigne Sprache erfunden haben, nicht den Gefallen tun, botokudisch zu reden."
