Strafen bis zu 3.000 Euro sollen erheblich zur Abschreckung beitragen, wobei die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat noch ausstehen, aber diese Instanzen werden der Vereinbarung zustimmen. Gegenüber info-radio (RBB) äußerte sich Bundesverkehrsminister Tiefensee optimistisch: „Wir haben alles das weggelassen, was nicht unbedingt jetzt verändert werden muss. Zum Beispiel die Verwarngelder, die in der ersten Verordnung noch drin gewesen sind, finden sich jetzt nicht wieder.
Diese drastische Erhöhung der Strafe ist vor allem im oberen Bereich der Ordnungswidrigkeiten vorgesehen, da hier der eigentliche Kern allen Übels angesiedelt ist. Leider ist noch nicht bekannt, wie sich die Strafen für geringfügige Vergehen entwickeln werden, denn bei allem positiven Ansatz bei der Ursachenbekämpfung, kann es immer wieder zu versehentlichen Überschreitungen der Geschwindigkeit kommen, gerade in kleineren Ortschaften. Hier den Hebel anzusetzen, wäre der falsche Ansatz.
Verstärkte Kontrollen seitens der Länder ist ebenfalls ein positives Signal, da eigentlich Alkohol und überhöhte Geschwindigkeit die häufigen Unfallursachen sind.
