Die Abwrackprämie, wie die Umweltprämie, die im Konjunkturpaket II beschlossen wurde, umgangssprachlich genannt wird, soll zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einer der wichtigsten Märkte Deutschlands, die Autoindustrie, soll durch das gestiegene Interesse an Neuwagen angekurbelt und gleichzeitig soll der Umweltschutz durch neue, klimataugliche und umweltschonendere Autos gefördert werden.
Rein theoretisch steht jedem Autofahrer nach einem Antrag die Prämie von 2.500 Euro zu, allerdings muss auf einige Punkte geachtet werden. Das alte, zu verschrottende Auto muss eine Erstzulassung vor 14.1.2000 vorweisen und wenigstens ein Jahr auf den aktuellen Halter zugelassen sein. Während die Verschrottung kostenlos ist, muss damit der Kauf eines Neuwagen oder eines Jahreswagen einhergehen, der die Abgasnorm „Euro 4“ oder höheren aufweisen kann.
Der Antrag auf die Umweltprämie kann auf verschiedenen Wegen bezogen werden: Auf Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beispielsweise kann er heruntergeladen werden, er kann aber auch per Post beim BAFA angefordert oder vom jeweiligen Autohändler beantragt werden. Dem Antrag muss dann auch eine genaue Dokumentation des Verschrottens beigelegt werden.
1,5 Milliarden Euro sind im Konjunkturpaket II für die Abwrackprämie eingeplant. Das entspricht in etwa 600.000 Anträgen, denen stattgegeben werden kann, bevor das Kontingent aufgebraucht ist. Spätestens aber am 31.12.2009 endet die Laufzeit, in der Autobesitzer die Umweltprämie nutzen können.
