Im Prinzip bietet Ghostscript nicht mehr oder weniger als man von anderen Interpretern von PostScript und PDF kennt. Dennoch ist es von Vorteil, dass hier etliche Funktionen, die andernorts entweder auf viele Einzelprogramme verteilt oder nur in teurer Software erhältlich sind, zusammengefasst und dabei sogar kostenfrei zur Verfügung stehen.
Zu den herausragendsten Anwendungen innerhalb Ghostscripts gehört der Raster Image Processor , der sogenannte RIP, mit dem das Rastern von Daten so ermöglicht wird, dass sie wahlweise für den Druck oder für den Monitor aufbereitet werden. Darüber hinaus wird PostScript-Code gelesen, interpretiert und ausgeführt. Auch PostScript-Dateien in PDFs zu konvertieren ist für Ghostwriter kein Problem. Mit dieser Software können auch Dateien mit Vektorgraphiken in solche, die Pixel verwenden, umgewandelt werden.
Passend zum Ghostwriter gibt es auch verschiedene graphische Oberflächen, die die Bedienung erleichtern: Ghostview, Moonshiner und GSview konvertieren andere Dateitypen zu PDFs und zeigen diese auch an.
Ghostscript ist kostenlos, solange damit nicht kommerziell gearbeitet wird. Da die Software unter der GNU General Public License zur Verfügung gestellt wird, gibt es mittlerweile auch einige Variationen und Modifikationen. Der Interpreter ist für die Systeme Unix, Linux, Mac OS, Open VMS, Microsoft Windows, OS/w und AmigaOS erhältlich.
Hier kann man es sich auf der offiziellen Ghostscript Seite herunterladen.
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„Ghostscript ist kostenlos, solange damit nicht kommerziell gearbeitet wird“ — das stimmt so nicht ganz, bzw. ist mindestens etwas missverständlich formuliert. Man kann Ghostscript sehr wohl kommerziell benutzen.
Nutzt eine Druckerei z.B. Ghostscript in ihrem Arbeitsprozess als RIP, darf sie mit ihren Druckprodukten massig Geld verdienen. Auch ein Autor darf ein mit Ghostscript erstelltes PDF ohne Weiteres als E-Book verkaufen. Eine Einschränkung dieser Verwendung lässt die GPL gar nicht zu; im Gegenteil — Zweck der GPL ist, dass ein Programm unter dieser Lizenz ohne zusätzliche Bedingungen genutzt werden kann.
Was *nicht* erlaubt ist, ist Ghostscript z.B. als Teil eines Programms weiterzugeben, das nicht unter der GPL steht. Möchte ich etwa ein von mir entwickeltes Textverarbeitungsprogramm verkaufen, in welches ich Ghostscript integriert habe, um PDF-Dateien zu erzeugen, und möchte ich den Quelltext dieses Programms nicht freigeben, dann kann ich die GPL-Version nicht benutzen. Hierfür müsste ich eine kommerzielle Ghostscript-Lizenz kaufen.