Bleiberecht in Sicht

Dabei geht es um Menschen, die mehrere Jahre in Deutschland sind und von den Ausländerbehörden nur geduldet werden, also keine sichere Aufenthaltserlaubnis in der Tasche haben. Damit verbunden ist oftmals die Angst über Jahre hinweg, irgendwann dann doch abgeschoben zu werden.

Nach einem Spitzengespräch am vergangenen Freitagabend im Bundesinnenministerium scheint klar, dass es eine Bleiberechtsregelung geben soll. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass es keine Einwanderung in die Sozialsysteme geben dürfe. Das bedeutet, dass nur wer nachweisen kann, dass er nicht auf Stütze lebt, ein Bleiberecht bekommen kann. Bleibt also fraglich, ob Ausländer in Zukunft auch ohne geklärten Aufenthaltsstatus einen Job bekommen dürfen (gemäß dem Ausländerrecht) und damit den Eingang zum dauerhaft legalen Status erreichen.

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