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	Kommentare zu: Wann bekommt man Arbeitslosengeld? Regelungen für ALG I	</title>
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	<description>Das passiert in Deutschland, Europa und der Welt</description>
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		<title>
		Von: Nicole		</title>
		<link>https://germanblogs.de/wann-bekommt-man-arbeitslosengeld-regelungen-fuer-alg-i/#comment-45816</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nicole]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Oct 2012 06:45:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,
bekommt man Arbeitslosengeld 1 nach beendetem Studium wenn man vorher gearbeitet hat? Wie lang muss die Anwartschaftszeit dann sein und wie weit darf sie in der Vergangenheit liegen?

Vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
bekommt man Arbeitslosengeld 1 nach beendetem Studium wenn man vorher gearbeitet hat? Wie lang muss die Anwartschaftszeit dann sein und wie weit darf sie in der Vergangenheit liegen?</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Nicole		</title>
		<link>https://germanblogs.de/wann-bekommt-man-arbeitslosengeld-regelungen-fuer-alg-i/#comment-45815</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nicole]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Jun 2012 17:24:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo!
Ich habe eine Ausbildung als Erzieherin absolviert. Im Jahr 2010-2011 war ich im Anerkennungsjahr, habe aber kein Geld bekommen.
Ich habe gleich eine Arbeitsstelle gefunden, jedoch einen befristeten Vertrag von 12.09.2011-25.07.2012 bekommen.
Ich bekomme auch wieder einen Folge-Vertrag allerdings fängt dieser erst am 11.09.2012 an.
Somit bin ich im August arbeitslos., Steht mit Geld zu, wenn ja welches?

Herzlichen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br />
Ich habe eine Ausbildung als Erzieherin absolviert. Im Jahr 2010-2011 war ich im Anerkennungsjahr, habe aber kein Geld bekommen.<br />
Ich habe gleich eine Arbeitsstelle gefunden, jedoch einen befristeten Vertrag von 12.09.2011-25.07.2012 bekommen.<br />
Ich bekomme auch wieder einen Folge-Vertrag allerdings fängt dieser erst am 11.09.2012 an.<br />
Somit bin ich im August arbeitslos., Steht mit Geld zu, wenn ja welches?</p>
<p>Herzlichen Dank!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: sarah		</title>
		<link>https://germanblogs.de/wann-bekommt-man-arbeitslosengeld-regelungen-fuer-alg-i/#comment-45814</link>

		<dc:creator><![CDATA[sarah]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jun 2012 10:32:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

Ende Juni werde ich meine Ausbildung beenden. Habe ich einen Anspruch auf die Zahlung von ALG 1, für einen Zeitraum bis zum 15.07.2012, da ich am 16.07.2012 von meiner Firma übernommen werden kann? Oder zahlt das Arbeitsamt bei dieser Übergangszeit kein ALG1?

Vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ende Juni werde ich meine Ausbildung beenden. Habe ich einen Anspruch auf die Zahlung von ALG 1, für einen Zeitraum bis zum 15.07.2012, da ich am 16.07.2012 von meiner Firma übernommen werden kann? Oder zahlt das Arbeitsamt bei dieser Übergangszeit kein ALG1?</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: paul		</title>
		<link>https://germanblogs.de/wann-bekommt-man-arbeitslosengeld-regelungen-fuer-alg-i/#comment-45813</link>

		<dc:creator><![CDATA[paul]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 18:53:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[hallo ich hoffe sie können mir helfeni habe am 17.08.11 bei einer leiharbeitsfirma meinen arbeitsvertrag unterzeichnet bis dahin habe ich vom 01.07.11 an in einer anderen firma gearbeitet in der davor meine 3,5 jahre lange ausbildung gemacht habe. jetzt geht der leiharbeitsfirma die arbeit aus und ich befürchte kurzfristig arbeitslos zu werden mit meinen angesamelten überstunden und meinem resturlaub kann ich die zeit ca. bis anfang april überbrücken nun weiß ich nicht ob ich anspruch auf arbeitslosengeld 1 habe]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>hallo ich hoffe sie können mir helfeni habe am 17.08.11 bei einer leiharbeitsfirma meinen arbeitsvertrag unterzeichnet bis dahin habe ich vom 01.07.11 an in einer anderen firma gearbeitet in der davor meine 3,5 jahre lange ausbildung gemacht habe. jetzt geht der leiharbeitsfirma die arbeit aus und ich befürchte kurzfristig arbeitslos zu werden mit meinen angesamelten überstunden und meinem resturlaub kann ich die zeit ca. bis anfang april überbrücken nun weiß ich nicht ob ich anspruch auf arbeitslosengeld 1 habe</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Bella		</title>
		<link>https://germanblogs.de/wann-bekommt-man-arbeitslosengeld-regelungen-fuer-alg-i/#comment-45812</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bella]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 19:40:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo ich hoffe Sie können mir helfen,Am 24.08.2011 habe ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben, dieser ist befristet für 1 Jahr. Also bis zu 23.08.12 . Jetzt ist es aber so, das ich schwanger geworden bin und ca. am 24.04.2012 in die Elternzeit gehe, da am 8 Juni der Geburtstermin meines Kindes ist. Ab 24.04.2012 bis zum 23.08.2012 bekomme ich Elterngeld von der Elterngeldstelle und ab den 24.08.2012 bis ca. 29.08.2012 bekomme ich ja Elterngelt von meiner Krankenkasse (6 wo. davor und 3 wo. danach), da mein Arbeitsvertrag ja nur bis zum 23.08.2012 geht(bekomme ich leider NICHT fürs komplette Mutterschaftsjahr Elterngelt.  Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich nach meinem Elterngeld für das restliche Mutterschaftsjahr  Arbeitslosengeld 1 oder muss ich Arbeitslosengeld 2 beantragen?Mit freundlichen GrüßenBella]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ich hoffe Sie können mir helfen,Am 24.08.2011 habe ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben, dieser ist befristet für 1 Jahr. Also bis zu 23.08.12 . Jetzt ist es aber so, das ich schwanger geworden bin und ca. am 24.04.2012 in die Elternzeit gehe, da am 8 Juni der Geburtstermin meines Kindes ist. Ab 24.04.2012 bis zum 23.08.2012 bekomme ich Elterngeld von der Elterngeldstelle und ab den 24.08.2012 bis ca. 29.08.2012 bekomme ich ja Elterngelt von meiner Krankenkasse (6 wo. davor und 3 wo. danach), da mein Arbeitsvertrag ja nur bis zum 23.08.2012 geht(bekomme ich leider NICHT fürs komplette Mutterschaftsjahr Elterngelt.  Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich nach meinem Elterngeld für das restliche Mutterschaftsjahr  Arbeitslosengeld 1 oder muss ich Arbeitslosengeld 2 beantragen?Mit freundlichen GrüßenBella</p>
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