Der Attentäter von Hanau hatte sich kurz vor seiner Tat eine Pistole von einem örtlichen Waffenhändler ausgeliehen. Da er als Sportschütze eine Waffenbesitzkarte besaß, war das legal. 43-Jähriger mit psychischen Problemen Tobis R. erschoss in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund, ...
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