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	Kommentare zu: Pfefferspray, Elektroschocker und Sirene: Was ist zur Selbstverteidigung erlaubt?	</title>
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	<description>Das passiert in Deutschland, Europa und der Welt</description>
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		Von: Thomas G.		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas G.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 09:34:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wichtig sind vor allem in Deutschland die rechtlichen Eckpunkte der verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten. Z.B. bei Pfefferspray ist neben der Markierung &quot;Tierabwehrspray&quot; auch der Vorhaltegrund entscheident (Quelle: pfefferspray.info/rechtliches) - prinzipiell darf das Spray also nicht mitgenommen werden, um es gegen Menschein einzusetzen. Geschieht dies aber in einem echten Notwehrfall, bleibt der Einsatz trotzdem in aller Regel straffrei. Komplieziert eben!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wichtig sind vor allem in Deutschland die rechtlichen Eckpunkte der verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten. Z.B. bei Pfefferspray ist neben der Markierung &#8222;Tierabwehrspray&#8220; auch der Vorhaltegrund entscheident (Quelle: pfefferspray.info/rechtliches) &#8211; prinzipiell darf das Spray also nicht mitgenommen werden, um es gegen Menschein einzusetzen. Geschieht dies aber in einem echten Notwehrfall, bleibt der Einsatz trotzdem in aller Regel straffrei. Komplieziert eben!</p>
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