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	Kommentare zu: Mietvertrag kündigen	</title>
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	<description>Das passiert in Deutschland, Europa und der Welt</description>
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		<title>
		Von: Conny		</title>
		<link>https://germanblogs.de/mietvertrag-kuendigen/#comment-45616</link>

		<dc:creator><![CDATA[Conny]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 May 2011 12:27:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://germanblogs.de/mietvertrag-kundigen#comment-45616</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
im obigen Artikel heißt es: &quot;Die Kündigung des Mietvertrages muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Zusendung mit einem Einschreiben oder der Einwurf in den Briefkasten des Vermieters unter Beisein eines Zeugen garantieren keine Probleme wegen Einhaltung von Fristen.&quot;

Hier sind zwei Punkte herauszugreifen, die Ihnen bei strikter Befolgung des oben zitierten Satzes große Schwierigkeiten bereiten könnten:
1. Dass die Kündigung GRUNDSÄTZLICH schriftlich zu erfolgen habe. Vergessen Sie das Wort GRUNDSÄTZLICH, machen Sie eine Kündigung eines Mietvertrages IMMER, und zwar IMMER schriftlich. Die Ausnahmen, die zum Wort &quot;grundsätzlich&quot; gehören, sind so kompliziert und auslegungsfähig, dass Sie diese vermeiden können, wenn die Kündigung IMMER schriftlich erfolgt.
2. Zusendung durch einen Einschreibebrief sei sicher. Das stimmt nicht. Stellen Sie sich vor, der Vermieter holt den Einschreibebrief aus irgendwelchen Gründen nicht ab. Was ist dann? Dann ist dieses Kündigungsschreiben nicht zugegangen. Punktum. Und Sie verlassen sich auf den Zugang der Kündigung. Die Folgen können Sie sich ausmalen!
Eine Kündigung ist eine zugangsbedürftige Willenserklärung. Wenn kein Zugang erfolgt ist, existiert keine Kündigung.
Lesen Sie http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/568.html 

Gruß
Conny








Die Zusendung mit einem Einschreiben]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
im obigen Artikel heißt es: &#8222;Die Kündigung des Mietvertrages muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Zusendung mit einem Einschreiben oder der Einwurf in den Briefkasten des Vermieters unter Beisein eines Zeugen garantieren keine Probleme wegen Einhaltung von Fristen.&#8220;</p>
<p>Hier sind zwei Punkte herauszugreifen, die Ihnen bei strikter Befolgung des oben zitierten Satzes große Schwierigkeiten bereiten könnten:<br />
1. Dass die Kündigung GRUNDSÄTZLICH schriftlich zu erfolgen habe. Vergessen Sie das Wort GRUNDSÄTZLICH, machen Sie eine Kündigung eines Mietvertrages IMMER, und zwar IMMER schriftlich. Die Ausnahmen, die zum Wort &#8222;grundsätzlich&#8220; gehören, sind so kompliziert und auslegungsfähig, dass Sie diese vermeiden können, wenn die Kündigung IMMER schriftlich erfolgt.<br />
2. Zusendung durch einen Einschreibebrief sei sicher. Das stimmt nicht. Stellen Sie sich vor, der Vermieter holt den Einschreibebrief aus irgendwelchen Gründen nicht ab. Was ist dann? Dann ist dieses Kündigungsschreiben nicht zugegangen. Punktum. Und Sie verlassen sich auf den Zugang der Kündigung. Die Folgen können Sie sich ausmalen!<br />
Eine Kündigung ist eine zugangsbedürftige Willenserklärung. Wenn kein Zugang erfolgt ist, existiert keine Kündigung.<br />
Lesen Sie <a href="http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/568.html" rel="nofollow ugc">http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/568.html</a> </p>
<p>Gruß<br />
Conny</p>
<p>Die Zusendung mit einem Einschreiben</p>
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		<title>
		Von: AW Internet Business		</title>
		<link>https://germanblogs.de/mietvertrag-kuendigen/#comment-45615</link>

		<dc:creator><![CDATA[AW Internet Business]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 21:21:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://germanblogs.de/mietvertrag-kundigen#comment-45615</guid>

					<description><![CDATA[Neben den oben aufgeführten Gründen zur Kündigung eines Mietvertrages kann insbesondere der Vermieter noch weitere Gründe geltend machen, um einen Mietvertrag zu Kündigen:

Vertragswidriger Gebrauch: Vertragsbruch durch den Mieter.

Schleppende Mietzahlung: Unpünktliche Überweisung der Miete über mehrere Monate.

Zahlungsverzug: Mietschuld des Mieter, ausbleibende Mietzahlungen.

Eigenbedarf: Fristgerechte Kündigung durch den Mieter
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neben den oben aufgeführten Gründen zur Kündigung eines Mietvertrages kann insbesondere der Vermieter noch weitere Gründe geltend machen, um einen Mietvertrag zu Kündigen:</p>
<p>Vertragswidriger Gebrauch: Vertragsbruch durch den Mieter.</p>
<p>Schleppende Mietzahlung: Unpünktliche Überweisung der Miete über mehrere Monate.</p>
<p>Zahlungsverzug: Mietschuld des Mieter, ausbleibende Mietzahlungen.</p>
<p>Eigenbedarf: Fristgerechte Kündigung durch den Mieter</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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