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	Kommentare zu: Künstlername beantragen: Wie geht es, was muss man beachten?	</title>
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	<description>Das passiert in Deutschland, Europa und der Welt</description>
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		Von: Tseh Enn		</title>
		<link>https://germanblogs.de/kuenstlername-beantragen-wie-geht-es-was-muss-man-beachten/#comment-37284</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tseh Enn]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Nov 2012 17:11:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[... vielleicht möchte ich auf einer Internet-Seite Gedichte veröffentlichen und den Leser entscheiden lassen, ob die Veröffentlichungen Anklang finden. Zu diesem Zweck benötige ich dann erst einmal ein Internetseite/Domain, welche ich nicht unter meinem realen Namen (Whois) registrieren möchte, sondern unter Verwendung des Künstlernamens. Da Kunst meist &quot;brotlos&quot; ist, kann und möchte ich natürlich weder Zwangs-Mitglied einer Organisation, noch durch endlose Gebührenaufstellungen in meiner Kreativität eingeschrängt werden, geschweige denn eine &quot;Vor-Zensur&quot; über meine Werke ergehen lassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; vielleicht möchte ich auf einer Internet-Seite Gedichte veröffentlichen und den Leser entscheiden lassen, ob die Veröffentlichungen Anklang finden. Zu diesem Zweck benötige ich dann erst einmal ein Internetseite/Domain, welche ich nicht unter meinem realen Namen (Whois) registrieren möchte, sondern unter Verwendung des Künstlernamens. Da Kunst meist &#8222;brotlos&#8220; ist, kann und möchte ich natürlich weder Zwangs-Mitglied einer Organisation, noch durch endlose Gebührenaufstellungen in meiner Kreativität eingeschrängt werden, geschweige denn eine &#8222;Vor-Zensur&#8220; über meine Werke ergehen lassen.</p>
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		Von: Tseh Enn		</title>
		<link>https://germanblogs.de/kuenstlername-beantragen-wie-geht-es-was-muss-man-beachten/#comment-37283</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tseh Enn]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Nov 2012 17:01:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wie verträgt sich der behördliche Vorbehalt mit Grundgesetz Artikel 5 (1) - Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. &#038; GG Art. 5 (3) - Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. - Schliesslich liegt Kunst ja immer im Auge/Sinne des Betrachters.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verträgt sich der behördliche Vorbehalt mit Grundgesetz Artikel 5 (1) &#8211; Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. &amp; GG Art. 5 (3) &#8211; Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. &#8211; Schliesslich liegt Kunst ja immer im Auge/Sinne des Betrachters.</p>
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