Zero Bonds: Unterschiede der Nullkuponanleihe zu einer normalen Anleihe

Definition: Zero Bond bzw. Nullkuponanleihe

Anleihen werden von Unternehmen, sogenannten Emittenten, zum Zweck der Fremdkapitalbeschaffung ausgegeben. Da für den Geldgeber natürlich ein Anspruch auf Zinszahlung besteht, ist die klassische Form dieser Wertpapiere mit Kupons ausgestattet, die der regelmäßigen Geltendmachung der Zinsansprüche dienen.

Zero Bonds sind festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinszahlung nicht regelmäßig erfolgt, sondern erst bei Fälligkeit. Deswegen werden diese Wertpapiere auch ohne Zinsscheine ausgegeben, woraus der Name Zero Bond beziehungsweise Nullkuponanleihe resultiert.

Hier unterscheidet man wiederum zwischen reinen Nullkuponanleihen und sogenannten Aufzinsungsanleihen.

  • Bei reinen Nullkuponanleihen wird der Nennwert festgelegt, zu dem das Wertpapier nach Ablauf fällig wird, und daraus durch Abzinsung der Ausgabekurs ermittelt.
  • Aufzinsungsanleihen werden zu einem festgelegten Ausgabekurs ausgegeben und der Nennwert ergibt sich durch die Verzinsung. Wirtschaftlich betrachtet besteht demnach kein Unterschied zwischen beiden Formen.

Zero Bonds als Anleihen mit Zinseszinseffekt

Da die Zinsen einbehalten und wieder mit verzinst werden, kommt es bei Nullkuponanleihen zum Zinseszinseffekt. Dieser führt allerdings auch dazu, dass der Kurs dieser Wertpapiere im Vergleich zur klassischen Form besonders stark auf Schwankungen des Marktzinssatzes reagiert. Von Bedeutung ist dieser Kurs allerdings nur, wenn das Wertpapier gehandelt, also vor seiner Fälligkeit verkauft werden soll. Da der Zinssatz zu Beginn der Laufzeit festgelegt wird, sind Nullkuponanleihen vor allem in Hochzinsphasen attraktiv.

Laufzeiten und sonstiger Nutzen

Die Laufzeiten sind in der Regel lang. Deswegen sollte regelmäßig auf die Bonität des Emittenten geachtet werden, denn ein positives Rating im Zeitpunkt des Erwerbs gilt nicht automatisch für die gesamte Laufzeit. Zieht man den Kaufpreis vom Auszahlungsbetrag beziehungsweise vom Verkaufspreis ab, ergibt sich der Kapitalertrag des Zero Bonds. Dieser unterliegt zum Fälligkeits- oder Verkaufszeitpunkt der Abgeltungssteuer, soweit kein Freistellungsauftrag gestellt wurde.

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*