Wie und wo stellt man den Antrag für Erwerbsminderungsrente?

Seit Ende 2000 ersetzt die volle Erwerbsminderungsrente die Erwerbsunfähigkeitsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Privatversicherte können noch einen Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit abschließen. Zahlen müssen die Versicherungen aber nur, wenn der Versicherte zu 100% erwerbsunfähig ist. Vor allem junge Menschen, die mangels Arbeitserfahrung noch keine Nachweise für Erwerbsunfähigkeit haben können, sollten sich absichern. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist aber an einige Voraussetzungen gebunden, welche die meisten jungen Menschen nicht erfüllen werden.

Wofür ist der Antrag für Erwerbsminderungsrente gut?

Wer Erwerbsminderungsrente beziehen möchte, muss einen Antrag stellen. Erst dann wird sein Fall – individuell – geprüft.
Voraussetzungen: Der Antragsteller muss mindestens fünf Jahre rentenversichert sein. In dieser sogenannten Wartezeit muss er mindestens drei Jahre davon Beiträge eingezahlt haben.
Es gibt eine Ausnahme: Wer durch einen plötzlichen Unfall von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit dauerhaft verhindert ist, hat auch dann einen Anspruch, wenn er die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Interessant ist, dass man nur einen Tag im Monat versichert gewesen sein muss, damit der Monat zählt.
Treffen diese Angaben zu, kann man einen Antrag stellen. Nach der Antragstellung wird überprüft, ob der Versicherte Rentenanspruch hat.
Das einzige Kriterium: Ein Arzt entscheidet auf Grundlage ärztlicher Befunde zur körperlichen und seelischen Verfassung über die täglich zumutbare Arbeitszeit. Die Meinungen von Antragsteller und Arzt können da natürlich auseinandergehen – bei psychischen Erkrankungen sind in der Vergangenheit aber vermehrt Anträge angenommen worden.
Befindet der Gutachter, dass der Versicherte noch höchstens drei Stunden arbeiten kann, so erhält er volle Erwerbsminderungsrente. Soll der Versicherte noch drei bis sechs Stunden arbeiten können, hat er teilweisen Anspruch. Wird den ärztlichen Befunden nach zu urteilen eine längere Arbeitszeit für zumutbar gehalten, so wird der Antrag abgelehnt. Überprüft wird die Tauglichkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt in Deutschland.
Vor einer Umschulung oder einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld bewahrt der Antrag für Erwerbsminderungsrente nicht, auch wenn der Antragsteller finanzielle Einbußen in Kauf nehmen muss. Kann er zum Beispiel eine Sitztätigkeit länger als sechs Stunden ausüben, so hat er keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Wer denkt, dass er in seiner Erwerbsfähigkeit stark eingeschränkt ist, sollte einen Antrag stellen. Nur vor dem 1. Januar 1961 Geborene genießen einen Vertrauensschutz und sind nicht gezwungen, jede andere Arbeit aufzunehmen.

Antrag für Erwerbsminderungsrente stellen

Bei der Antragstellung können Rentenberater und ehrenamtlich tätige Versicherungsälteste helfen. Der Dienst von Rentenberatern ist in der Regel nicht kostenlos. Rentenberater und Versicherungsälteste findet man in Branchenverzeichnissen und Börsen online.
Der Antrag kann auch online heruntergeladen werden. Versicherte ohne juristische oder rentenversicherungstechnische Kenntnisse sollten aber unbedingt zu einer Rentenbehörde gehen, um Fehler zu vermeiden. Rentenbehörden können vor Ort durch verklausuliertes Amtsdeutsch und verworrene Rentenparagraphen hindurchhelfen.
Den Antrag stellen kann man direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, im Rathaus, bei anderen örtlichen Rentenbehörden und überörtlichen Sozialhilfeträgern, in deren Bereich der hauptsächliche Aufenthaltsort fällt. Diese müssen den Antrag weiterleiten.

2 Meinungen

  1. Ergänzend sei noch hinzugefügt: Wenn die DRV Bund nicht will, genügen manchmal auch vier Gutachten nicht, um die gesetzlich zugesicherte Rente auch tatsächlich zu erhalten, selbst der Gang zum Gericht hilft manchmal nicht weiter, wenn der Anwalt inkompetent und/oder faul ist und das Gericht nicht wirklich unparteiisch und/oder überlastet ist…..Was in einem solchen Fall mit schwerbehinderten und chronisch kranken Menschen passieren kann, können Sie nachlesen unter http://www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com !

  2. wie aktuell sind die formulare? erscheinen da jedes jahr wieder neue, oder sind die alten auch noch nach jahren gültig?

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