Wie kann man Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz als Unternehmer umsetzen?

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klar festgelegt. Da jeder Arbeitnehmer dafür geschützt werden muss, durch passiv rauchen zu erkranken, wurde ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden ausgesprochen.

Somit muss der Arbeitgeber für genau diesen Schutz und die entsprechenden Maßnahmen sorgen. Während also die Gesundheit im Vordergrund steht, dürfen diese Maßnahmen aber nicht im Gegensatz zu Paragraph 2 des Grundgesetzes stehen, der die freie Persönlichkeitsentfaltung garantiert. Dies, verschiedene arbeitsrechtliche Bestimmungen, sowie der Umgang zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (auch untereinander) machen den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu einem dauerhaften und schwierigen Thema.

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: So wirds gemacht!

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Rechtliches

Für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz werden einige Rechte neben den schon erwähnten wichtig. Diese beziehen sich auf beide Fraktionen und schließen gesundheitliche Faktoren und solche der Arbeitszeit mit ein.
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Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber kann unter Mitsprache des Betriebsrates auf dem Betriebsgelände ein vollständiges Rauchverbot aussprechen. Raucherräume müssen nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch muss er keine Raucherpausen außerhalb der arbeitsrechtlichen Pausenzeiten genehmigen. Tut er es doch, kann verlangt werden, diese Zeiten nicht zur Arbeitszeit zu zählen – sie müssten dann also nachgearbeitet werden oder unbezahlt bleiben. Des Weiteren muss der AG dafür sorgen, dass auf den regulären Wegen und an allen zugänglichen Orten (Toilette, Kaffeeküche, Tagungsraum) nicht geraucht wird. Sich gegen ein etwaiges Rauchverbot zu verhalten, kann im äußersten Fall auch ein Kündigungsgrund sein.
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nichtrauchende Arbeitnehmer

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz besagt, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf hat, dass sein eigener Arbeitsplatz rauchfrei bleibt, damit er nicht passiv rauchen muss und gesundheitliche Schäden davon trägt. Dieses Recht kann auch eingeklagt werden, bezieht sich aber eben nur auf den eigenen Platz und nicht auf den ganzen Betrieb.
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rauchende Arbeitnehmer

Im Gegensatz zum Hausrecht des Arbeitgebers, das ihm ein generelles Rauchverbot ermöglicht, haben Raucher das Grundgesetz auf ihrer Seite, wodurch eben diese Möglichkeit wieder negiert wird. Raucherpausen sind allerdings kein Recht, auf das man bestehen kann – werden sie außerhalb der Pausenzeiten gewährt, ist dies entweder sehr freundlich vom Arbeitgeber oder werden auf andere Weise mit Arbeitszeit, Pausenzeit oder Bezahlung verrechnet. Auch eine Diskriminierung bis hin zum Mobbing aufgrund der Sucht darf nicht stattfinden.
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Umsetzung

All dies miteinander zu verbinden, ist keine leichte Aufgabe. Ein Arbeitgeber muss also ausschließen, dass Nichtraucher belästigt werden und einschätzen, inwieweit es durch die Raucherpausen zu Arbeitsausfall kommt oder die Arbeit dadurch nicht gestört wird.  
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Konsequenzen

Da es sich beim Rauchen um eine Sucht handelt, kann es auch durchaus sein, dass es nicht nur zu Verstimmungen in der Belegschaft kommt, wenn ein knallhartes Rauchverbot im Unternehmen ausgesprochen wird, sondern erst recht zu Arbeitsausfällen. Raucherräume können helfen, manchmal die Sache aber auch schlimmer machen.
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Lösungsansatz

Die Entscheidungen können also nur von Fall zu Fall getroffen werden. Am Besten man bespricht sich mit dem Betriebsrat und findet gemeinsam die beste Lösung für Arbeitgeber und sowohl nichtrauchende als auch rauchende Arbeitnehmer und die Unternehmenskultur.
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Weiterführende Links

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__618.html http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
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2 Meinungen

  1. Am besten wäre natürlich wenn man z.B. Nichtraucher Seminare nutzt und den Rauchern klar macht, dass mit dem Rauchen aufhören am besten ist.

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