Wenn der Pauschalurlaub zur Katastrophe wird: So gehen Sie vor

Hält der Urlaub einmal nicht, was versprochen wurde, können Sie einen Teil des Reisepreises zurück verlangen. Doch dabei sind fünf Regeln von Bedeutung:

    1. Bewahren Sie den Katalog Ihrer Pauschalreise mit den Beschreibungen und Versprechungen auf, um eventuelle Abweichungen später beweisen zu können. Online-Angebote sollte man abspeichern und gleichzeitig ausdrucken!
    2. Tritt ein Mangel in oder vor Ihrem Hotel auf, muss unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung reklamiert werden. Sich an der Hotelrezeption zu beschweren genügt dabei meist nicht aus. Ihr persönlicher Vertragspartner bei pauschalen Urlaubsbuchungen ist nämlich der Reiseveranstalter und nicht das Hotel vor Ort!
    3. Unternimmt der Veranstalter nichts, können Urlauber in drastischen Fällen zur Selbsthilfe greifen und ausziehen, zum Beispiel dann, wenn es im Hotel so laut ist, dass man nicht schlafen kann. Ursachen hierfür können beispielsweise nicht erwähnte Baustellen direkt vor dem Hotelkomplex sein. Die Kosten für die neue Unterkunft muss der Veranstalter erstatten!
    4. Sammeln Sie vor Ort unbedingt Beweise für die Mängel. Machen Sie also Fotos und suchen Sie sich Zeugen. Das gilt sowohl für die Baustelle draußen als auch für erhebliche Mängel im Zimmer wie starker Schimmel etc.
    5. Wichtig: Wollen Sie Geld zurück erhalten, müssen Sie binnen eines Monats nach Reiseende beim Veranstalter reklamieren! Am besten schriftlich und zur Sicherheit per Einschreiben!

Foto: Thinkstockphotos, iStock, 476506666, Remains

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