Weihnachtsgeld versteuern: So machen Sie alles richtig

Das Weihnachtsgeld muss man bei der Einkommensteuer angeben. Viele Arbeitnehmer, die sich eigentlich über die Sonderzuwendung freuen, bemängeln dabei, dass die Steuern plötzlich enorm hoch werden. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass der Steuersatz auf das gesamte Einkommen in dem betreffenden Monat gerechnet wird und beim Weihnachtsgeld versteuern entsprechend höhere Beträge anfallen. So wird also die Gesamtsumme von regulärem Lohn oder Gehalt gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld für die Berechnung von Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungen herangezogen. Beim Weihnachtsgeld versteuern muss man also mit einem höheren Steuersatz leben und gleichzeitig beachten, dass es steuerlich als sonstiger Bezug gewertet wird und sozialversicherungsrechtlich, wie auch das Urlaubsgeld und Prämien, als einmalige Zuwendung gilt.

Weihnachtsgeld versteuern: So wirds gemacht!

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Lohnsteuerjahresausgleich

Bevor man das Weihnachtsgeld versteuern kann, wird die Lohnsteuer beim Lohnsteuerjahresausgleich berechnet.

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Bruttoeinkommen

Das jährliche Bruttoeinkommen und die Sonderbezüge, in diesem Fall das Weihnachtsgeld, werden zusammengerechnet.

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Lohnsteuer

Aus der Summe wird dann nach dem jeweiligen Steuersatz die Lohnsteuer gebildet.

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Differenz

Das versteuerte Weihnachtsgeld ergibt sich, wenn man aus der Berechnung des Lohnsteuerjahresausgleichs und der Lohnsteuer die Differenz bildet.

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Finanzamt

Regulären Arbeitnehmern wird dieses in Form der Lohnsteuerunterlagen relativ leicht gemacht – die Berechnung übernimmt das Finanzamt.

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Online Rechner

Möchte man trotzdem wissen, wie viele Steuern man worauf zahlen muss, so gibt es im Internet Online Rechner, die die einzelnen Positionen ausgeben können.

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Steuersatz niedrig halten

Wenn man anstelle der Auszahlung das Weihnachtsgeld in eine betriebliche Altersversicherung einzahlt, beziehungsweise einzahlen lässt, kann man bei den Abgaben zur Sozialversicherung Geld sparen und der Steuersatz bleibt niedrig.

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Private Rentenversicherung

Einen ähnlichen Effekt haben auch private Rentenversicherungen, allerdings fallen hierbei Beiträge an, die sich wiederum auf das zur Verfügung stehende Geld auswirken.

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