Was tun, wenn Flug, Bus oder Bahn ausfallen oder verspätet sind?

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Tausende Flüge, Busse und Bahnen sind jährlich deutlich verspätet oder werden annulliert. Wir klären Sie auf, was Ihnen in solch einem Fall zusteht!

 

 

 

 

Flüge

Ab einer Flugverspätung von drei Stunden steht Passagieren eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu. Zudem muss die Fluggesellschaft ihren Fluggästen ab zwei Stunden Verspätung Verpflegung sowie Internet- und Telefonmöglichkeiten stellen. Bei einem Abflug am nächsten Tag muss sie außerdem für eine annehmbare Unterkunft und einen Transfer sorgen.

Bei einem Annullierungsfall können sich Passagiere den Ticketpreis voll erstatten lassen. Erfahren Sie weniger als zwei Wochen vor Abflug von der Annullierung, haben Sie außerdem Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung. Das alles gilt jedoch nur bei technisch bedingten Ausfällen – nicht bei „höherer Gewalt“.

Busse

Fahrgäste einer Busreise gehen bei einer Verspätung leer aus, sollte die Strecke weniger als 250 Kilometer betragen. Bei längeren Strecken gilt: Ab zwei Stunden Verspätung werden 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet.

Ob Sturm oder Schneechaos – bei „höherer Gewalt“ gehen Fahrgäste in jedem Fall leer aus. Wird die Fahrt vom Busunternehmen annulliert, gibt es aber den vollen Ticketpreis erstattet – oder man muss Sie auf anderem Wege zum Ziel bringen.

Züge

Kommen Sie mit der Deutschen Bahn mindestens eine Stunde später am Zielbahnhof an, gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet. Bei zwei Stunden sind es bereits 50 Prozent. Stehen Sie wartend am Bahnsteig, dürfen Sie ab 20 Minuten Verzögerung außerdem bereits einen alternativen Zug nehmen!

Bei „höherer Gewalt“ wie einem starken Unwetter, Streik oder Selbstverschulden erstattet die Bahn einen Teil des Ticketpreises, wenn es durch sie zu Verspätungen kommt. Bei einem Zug-Ausfall gibt es den vollen Ticketpreis zurück!

Für die Rückerstattungen der Deutschen Bahn genügt bereits ein Besuch in einem der Büros am Bahnhof. Für Rückerstattungen bei Flug– und Busgesellschaften muss hingegen ein offizielles Schreiben aufgesetzt werden. Vorlagen gibt es hier kostenlos im Internet!

Foto: Thinkstockphotos, iStock, 185794449, hxdyl

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