Was passiert mit dem Mietvertrag bei einer Trennung oder Scheidung?

Aus einem Mietvertrag bei einer Trennung durch bloßes Ausziehen aus der Wohnung zu kommen, ist für keinen der beiden ehemaligen Partner möglich, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben. Sie haften auch bei einer Scheidung gesamtschuldnerisch für die fällige Miete, unabhängig von ihrem Aufenthalt in der Wohnung oder im Haus.

Tatsächlich ist der Vermieter dazu berechtigt, von egal welchem der beiden Vertragspartner die Miete im vollen Umfang einzufordern.

Mietvertrag bei einer Trennung: keine Änderung der Mietverhältnisse

Dies bedeutet, dass man als voller Mieter im Sinne des Mietvertrages auch unter Umständen für die volle Miete aufkommen muss: Man geht im Allgemeinen davon aus, dass beide Mieter die Miete zur Hälfte bezahlen, hat einer der beiden beispielsweise kein Einkommen, wohnt aber noch im Objekt, so muss derjenige der beiden, der Geld verdient, aber möglicherweise nicht mehr in der Wohnung lebt, trotzdem die gesamte Miete zahlen.

Wie die beiden ehemaligen Partner die Mietkosten untereinander regeln, hat mit dem bloßen Mietvertrag bei einer Trennung nichts zu tun. Denkbar wäre zum Beispiel, dass derjenige, der nach einer Scheidung unterhaltspflichtig ist, die gesamten Kosten trägt, diese aber innerhalb der Unterhaltsregelung von seinem Einkommen abziehen kann, wenn dies günstiger sein sollte.

Gemeinsame Kündigung bei Scheidung

Möchte man aus seinem Mietvertrag bei einer Trennung herauskommen, so müssen alle drei daran beteiligten Personen – beide Mieter und der Vermieter – darin einwilligen, niemand kann jemand anderen aus dem Vertrag schreiben lassen. Und genau dieser Umstand macht es gerade in Scheidungsfällen so schwierig, wenn einer der beiden Mieter eben nicht in die Auflösung des Mietvertrags einwilligen möchte.

Im ernsthaftesten Fall muss man das Trennungsjahr abwarten und nach der rechtswirksamen Scheidung den einwilligungsunwilligen Ex-Partner auf gemeinsame Kündigung verklagen.

Weiterführende Links

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