Was darf ein Chef und was nicht? Wir klären auf!

Haushalt, Familie und Beruf – gar nicht so leicht, alles immer unter einen Hut zu bringen. Vor allem dann nicht, wenn man im Schichtdienst arbeitet und mit wechselnden Schichten zu kämpfen hat. Aber welche Rechte hat man als Arbeitnehmer eigentlich und was darf der Chef und was nicht?

Schichten kurzfristig verschieben

Wer zum Dienst antritt, darf nicht wieder weggeschickt und auf eine andere Arbeitszeit vertröstet werden, weil er kurzfristig nicht beschäftigt werden kann. Ausnahme: Es liegt wirklich eine betriebliche Notwendigkeiten vor.

Übrigens: Auch Schichtarbeiter müssen minimal 15 Sonntage im Jahr frei haben. Zudem steht für jeden Samstag oder Sonntag ein Werktag als Ersatzruhetag zu.

Andererseits kann sich ein Arbeitnehmer nicht darauf verlassen, dass er immer in einer bestimmten Schicht eingeteilt wird, auch wenn dies bislang der Fall war. Nach Ende der Arbeitszeit, egal ob nach einer früh oder Spätschicht, hat man Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von Minimum elf Stunden. Man muss also nicht mehrere Schichten nacheinander arbeiten!

Im Allgemeinen gilt auch für Schichtarbeiter der reguläre Achtstundentag! Dieser darf nur dann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn die Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten auf durchschnittlich acht Stunden täglich ausgeglichen wird.

Überstunden müssen angekündigt werden

Ob wegen Handwerkern, die bestellt waren, oder dem kranken Kind, um das man sich kümmern muss – an einigen Tagen sind spontan angeordnete Überstunden einfach nicht möglich. Deshalb müssen auch diese mit einer entsprechenden Frist immer angekündigt werden. Spontan kann sie ihr Arbeitgeber also nicht dazu zwingen.

Kurzfristige Dienstplanänderungen

Außerdem: einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen! Der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet, dass niemand ohne eine angemessene Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen Umstellungen hinnehmen muss.

Foto: Thinkstockphotos, iStock, 177030950, shironosov

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