Verbraucherinfo: Lebensversicherungen wollen Kunden loswerden!

Immer mehr Lebensversicherungen können ihre Zinsversprechen nicht halten, weshalb sie versuchen treue Kunden mit Altversträgen loszuwerden. Kündigen Sie nicht voreilig. Diese und weitere Tipps lesen Sie hier!

Vorgehen der Versicherungen

„Ihre persönliche Situation hat sich vielleicht geändert.- […] Haben Sie schon darüber nachgedacht sich Ihr Guthaben früher auszahlen zu lassen?“ Inhalte dieser Art werden aktuell vermehrt per Post an treue Kunden von Lebensversicherungen verschickt. Die Versicherer hoffen, so Kunden loszuwerden, die nach alten Konditionen zu viele Zinsen beziehen. Denn: Viele der Kunden haben eine klassische Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen, die sie sich nach zwölf Jahren Laufzeit ausbezahlen lassen können. Der Garantizins liegt bei diesen alten Verträgen oftmals bei 4 Prozent. Aktuell liegen die Zinsen bei einer Lebensversicherung bei 0,9 Prozent!

So sollten Sie sich verhalten:

Garantiert der Vertrag Zinsen mit einer zwei bis drei vor dem Komma: nicht kündigen! Hierbei handelt es sich um Traum-Renditen, die sich mit ähnlich sicheren Finanzprodukten im heutigen Zinstief anderswo nicht mehr erwirtschaften lassen. Wer das Angebot der sofortigen Auszahlung annimmt, tut nicht sich selbst, sondern nur der Versicherung einen Gefallen.

Tipp: Wer kurzfristig Geld benötigt, kann auch eine Teilkündigung machen oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Dann kann er unter Umständen rückabgewickelt werden. Diese Variante ist besser als eine Kündigung!

Bei einer Teilkündigung lassen Sie sich lediglich einen Teil des angesparten Kapitals auszahlen. Der Rest wird bis zum Ablauf weiter verzinst!

Um Ihren Vertrag beitragsfrei zu stellen, genügt eine schriftliche Info an Ihren Versicherer, der stellt Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung beitragsfrei. Ihre Versicherungssumme wird für den Todesfall entsprechend herabgesetzt. Das bis dahin angesparte Kapital wird weiter verzinst und Sie bekommen den Betrag am Ende der vereinbarten Zeit ausbezahlt.

Foto: Fotolia, 41344634, DOC RABE Media

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