Vermögen im Ausland: Was gehört zum begünstigten Vermögen?

begünstigtes Vermögen – eine Erklärung

Zum begünstigten Vermögen zählt unter anderem landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen, sowie auch Betriebsvermögen oder des Weiteren auch Anteile an Kapitalgesellschaften. Das Erbe gehört unter Umständen auch zum begünstigten Vermögen, wenn es im Ausland ist. Dies trifft allerdings nicht in allen Fällen zu. Begünstigtes Vermögen ist das Vermögen nur dann, wenn es sich im EU-Ausland, bzw. im EWR-Ausland befindet. Ein entsprechendes, sogenanntes „Welt-“ begünstigtes Vermögen gibt es bisher noch nicht. Allerdings gilt es hier abzuwarten, da eine entsprechende Regelung bereits in der Diskussion ist und unter Umständen demnächst erwartet werden darf. 
Bei einer Betriebsveräußerung im Ganzen ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig. So genanntes „begünstigtes Vermögen“ liegt vor, wenn auch entsprechende Gemeinwohlgründe vorhanden sind.
Die Regelungen, auch zur entsprechenden Erbschaftssteuer, sind natürlich immer im Einzelfall und von Land zu Land zu prüfen.

Immobilien

Wer sich mit der Anschaffung einer Immobilie beschäftigt und sich gern über die Erbschaftsfrage informieren will, sollte dies in jedem Fall gründlich tun. Und dabei alle Möglichkeiten vor dem Kauf prüfen. Generell kommt es natürlich auch auf die Erbschaftsumstände an, das heißt, wer von wem erbt. Italien ist für Erben angenehm, dort gibt es oft gar keine Erbschaftssteuer. Wenn doch, fällt sie in der Regel sehr gering aus. Auch Frankreich ist diesbezüglich attraktiv, jedoch mit Vorsicht zu genießen. Frankreich ist im Erbfall ein gute Option für verheiratete Paare, denn hier muss der Ehepartner gar keine Erbschaftsteuer zahlen. Allerdings ist die Erbschaftsteuer bei nicht verwandten Erben wiederum sehr hoch.
Wenn möglich, gilt es also bei der Anschaffung einer Immobilie schon vorab zu prüfen, wer, wo und unter welchen Umständen was erben soll.

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*