Umsatzsteuer – Voranmeldung beim Finanzamt

Die Umsatzsteuer wird von den produzierenden und dienstleistenden Unternehmen immer weiter gereicht, bis sie letztlich mit dem Verkauf der Ware an den Verbraucher von diesem vollständig getragen wird. Die Unternehmen können die Vorsteuer von der selbst geleisteten Umsatzsteuer abziehen und geben so nur die Differenz zwischen der gezahlten und der vom weiteren Abnehmer vereinnahmten Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, weshalb der Name Mehrwertsteuer auch gleichbedeutend ist.

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer

Die Umsatzsteuer bedeutet für Unternehmen einen Durchlaufposten. Was auch immer man an seine Zulieferer zahlt nimmt man durch seine Kunden wieder ein. Dieses Prinzip geht durch alle Instanzen, die mit einer Ware zu tun haben, und wird erst beim Endverbraucher aufgehoben, da dieser die Umsatzsteuer an niemanden weitergeben kann. Die Zahllast eines Unternehmens entsteht dann dadurch, dass die eingenommene Umsatzsteuer größer ist als die geleistete Vorsteuer. Dieser Überhang muss dann an das Finanzamt abgegeben werden.

Firmen und auch Selbständige müssen einmal im Jahr eine Umsatzsteuer-Erklärung einreichen. Wenn allerdings die Zahllast im letzten Jahr die Summe von 512 Euro überstiegen hat, muss man eine vierteljährliche Voranmeldung an das Finanzamt schicken. Sollten 6.136 Euro überstiegen worden sein, muss diese Voranmeldung monatlich erfolgen.

Für sowohl produzierte Waren als auch Dienstleistungen wird die Mehrwertsteuer erhoben

In der EU wird die Umsatzsteuer auf Basis des Nettopreises berechnet und kann zwischen 15 und 25 Prozent liegen. In Deutschland liegt der allgemeine Steuersatz für die Umsatzsteuer bei neunzehn Prozent. Kulturelles, unter anderem in Form von Büchern, Zeitschriften und Kunst, die Verwertung von Urheberrechten und auch der Personennahverkehr können einen ermäßigten Steuersatz für sich beanspruchen, der dann bei sieben Prozent liegt.

Da man sich nicht aussuchen darf, welchen Steuersatz zur Umsatzsteuer man veranschlagt, sollte man am Besten direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

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