Streit bei der Gartenarbeit: Diese Ruhezeiten sollten Sie beachten

So werden Wege winterfest

Rasenmäher, Heckenscheren oder Laubbläser können ziemlich laut sein und sind leider immer häufiger Grund für einen Nachbarschaftsstreit. Wir verraten, was Sie tun können, damit gar nicht erst eine Streitigkeit zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn entsteht und welche Ruhezeiten beachtet werden sollten.


Kaum hat man es sich im Garten oder auf dem Balkon bequem gemacht, dröhnt der Rasenmäher des Nachbarn los. Das sorgt häufig für Ärger. Doch was ist erlaubt und was nicht? Juristisch gesehen ist der Begriff „Gartenrecht“ oder „Nachbarschaftsrecht“ in keinem Gesetz und auch in keiner Verordnung zu finden doch gibt es Richtlinien und Uhrzeiten, an die sich jeder halten sollte um Nachbarschaftsstreitereien gar nicht erst aufkeimen zu lassen. Denn zwischenmenschlich gesehen ist das „Gartenrechte“ ein wichtiges Gut.

Regelung für „extralaute“ Geräte

Innerhalb von Wohn- oder Kleinsiedlungsgebieten ist das Benutzen von elektrischen Gartengeräten der Klasse „extralaut“ zur Gartenarbeit sonn- und feiertags grundsätzlich und unter der Woche zwischen 20.00 Uhr am Abend und 7.00 Uhr am Morgen untersagt. Unter die „extralauten“ Geräte fallen zum Beispiel Rasenmäher, Schredder und Trimmer sowie Heckenscheren.

Sonderfall Laubbläser

Laubbläser sind tatsächlich ein Sonderfall, denn deren Gebrauch wird bei der Gartenarbeit durch ein verschärftes Betriebsverbot geregelt: Obwohl an Wochentagen das Laub im Garten entfernt werden darf, gelten die Ruhezeiten morgens zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr und abends zwischen 17.00 und 20.00 Uhr. Wohnt man auf dem Dorf oder in einem Misch- und Gewerbegebiet, ist allerdings mancherorts nur die Nachtruhe beim Betrieb derartiger Geräte zu beachten.

Tipp: Am besten Sie informieren sich beim örtlichen Ordnungsamt darüber, wann Gartenarbeit erledigt werden darf, bevor Sie die Motorsäge anwerfen!

Lärmende Kinder haben keine Ruhezeiten

Bei Kindern sieht es übrigens mit den Ruhezeiten etwas anders aus. Kinder müssen sich selbstverständlich nicht an Ruhezeiten halten und dürfen auch während der Mittagszeit im Garten toben und lärmen.

Foto: Thinkstockphotos, 469557511, iStock, hejuan

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