Rente für Selbständige und Freiberufler: Welche Möglichkeiten gibt es?

Die Rente für Selbständige ist in der Regel mit einer längeren Überlegungs- und Rechenzeit bei der Sicherung der Altersvorsorge verbunden. Während Arbeiter und Angestellte in die gesetzliche Rentenversicherung ganz regulär einzahlen, sich dabei lediglich fragen müssen, ob die Auszahlungen später auch reichen, und gegebenenfalls eine Zusatzrente abschließen, sind Selbständige und Freiberufler darauf angewiesen, ihre Möglichkeiten genau zu prüfen und sich nach ihrer jeweiligen Situation zu entscheiden, wenn sie im Rentenalter auch Zahlungen erhalten möchten.

Rente für Selbständige: drei Varianten

Die erste Variante einer Rente für Freiberufler ist, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Diese funktioniert im Prinzip wie eine Leibrente oder eine Lebensversicherung: Man zahlt als Versicherungsnehmer über einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten Betrag in die Versicherung ein (oder auch mit einem einmaligen Betrag als Sofortrente) und vereinbart die Zahlungen ab einem vorher festgelegten Datum.

Die zweite Möglichkeit ist, ebenso wie alle anderen Arbeiter und Angestellte in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen – manche der Berufsgruppen bei Freiberuflern müssen dies sogar innerhalb ihrer Versicherungspflicht. Andere, die nicht hierzu gezählt werden, können eine Antragspflichtversicherung nutzen. Es werden auch hier Mindestversicherungszeiten errechnet, innerhalb derer die für die Mindestrente benötigten 5 Jahre Beiträge und Zeiten augeflistet werden.

Private Rentenversicherung: Sonderform Rürup Rente

Was Arbeitnehmern die Riester Rente ist Selbständigen die Rürup Rente. Mit steuerlicher Förderung, als Sonderausgaben geltend gemachte Zahlungen (Höchstbeträge sind hier 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete) und begrenzter Steuerpflicht bis zum Jahr 2040 hat sie einige Vorteile – vor allem für jene mit höherem Einkommen. Nachteilig hingegen bei dieser Rente für Selbständige ist, dass das eingezahlte Kapital verfällt, sollte der Todesfall vor oder nach Beginn der Auszahlung eintreten, wenn man nicht noch eine Hinterbliebenenrente hinzu bucht.

Weiterführende Links:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4140/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Alterseinkuenfte__Altersvorsorge/004.html

http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/Private-Rentenversicherung-Die-besten-Policen-fuer-Sie-und-Ihn-1422189-1425920/

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