Recht haben oder recht haben: Wie schreibt man es richtig?

Wer hat recht: Die einen, die sagen, man schreibt „recht haben“ klein, oder die anderen, die auf das großgeschriebene Recht pochen? Die Sache ist zugegebenermaßen nicht ganz einfach und wird deshalb vom Duden auch als „rechtschreiblich schwierig“ eingestuft. Wir klären auf, wer recht hat.
 
 
 

Die rechte Schreibweise ist nicht immer eindeutig

Wie die deutsche Rechtschreibung nun einmal so ist, gibt es beim Rechthaben kein richtig oder falsch. Der Duden empfiehlt, „recht haben“ klein zu schreiben. Das großgeschriebene „Recht“ ist deshalb kein Fehler, sondern als alternative Schreibweise ebenfalls korrekt. Während „recht“ als Adjektiv fungiert, steht „Recht“ als Subjektiv im Satz.

Wer sagt „du hast recht“, gesteht dem anderen etwas zu. Das „recht haben“ bedeutet so viel wie, das Richtige geäußert oder vermutet zu haben. Wer „recht haben“ klein schreibt, deutet an: Der andere hat das letzte Wort in einer persönlichen Diskussion oder ähnlichen Situation. Das Adjektiv „recht“ kann synonym zu „richtig“ verwendet werden. Etwa bei „der rechte Zeitpunkt“ oder „gehe ich recht in der Annahme“.

Bei „Recht haben“ schwingt ein offizieller Ton mit: Jemand hat bei einem Gerichtsverfahren sein Recht bekommen, er ist damit im Recht und hat nach Recht und Gewissen gehandelt.

Während man recht haben/behalten/bekommen/geben ODER Recht haben/behalten/bekommen/geben kann, trifft der Duden eindeutige Unterscheidungen bei diesen Beispielen:

  • Wie recht sie hat!
  • Das geschieht ihm recht!
  • Jetzt erst recht!
  • Das ist nicht recht von dir!
  • Es soll mir recht sein!
  • mit Recht
  • Recht sprechen
  • auf sein Recht pochen
  • Sie ist zu Recht auf den ersten Platz gekommen. Aber: Sie kommt allein gut zurecht.
     
    Bildquelle: Pixabay, adult, 15814 640

 

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