Ratgeber: Haben Arbeitnehmer das Recht auf Homeoffice?

Ratgeber: Haben Arbeitnehmer das Recht auf Homeoffice?

Von zu Hause aus arbeiten – das klingt für viele wie ein Traum. Das Homeoffice ermöglicht einem vielmehr Freizeit, flexible Arbeitsgestaltung und spart einem lästige Arbeitswege, so die allgemeine Annahme. Doch wie sieht die Realität aus? Welche Pflichten hat man in seiner Homeoffice? Und gibt es ein Recht auf Heimarbeit?
 
 
 
 

Jeder dritte Deutsche wünscht sich Homeoffice

Nur etwa jeder zehnte Deutsche arbeitet von zu Hause aus. Und das, obwohl sich jeder dritte Arbeitnehmer wünscht, seine Arbeit von zu Hause erledigen zu dürfen. Das ergab eine Studie des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung. (DIW)

Homeoffice erspart Arbeitsweg

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft offensichtlich eine Lücke. Dass sich so viele Arbeitnehmer die Möglichkeit des Homeoffice ersehnen, ist dabei kein Wunder. Denn heutzutage ist ein Pendelweg von zweieinhalb Stunden nicht selten. Selbst wer in einem Vorort oder innerhalb einer Großstadt wohnt und im Zentrum arbeitet, kann schon mal mehr als eine Stunde bis zur Arbeit brauchen. Verstopfte Straßen, verspätete Züge – der Arbeitsweg kann so zum Zeitfresser schlechthin werden. Besonders Familien wünschen sich deshalb, auf den Arbeitsweg verzichten zu können. Außerdem verspricht das Homeoffice flexiblere Tagesgestaltung und bequemere Arbeitsbedingungen.

Doch laut DIW scheitert der Wunsch oft an den Arbeitgebern. Das Institut schätzt, dass der Anteil der Deutschen Homeoffice-Kräfte auf 30 Prozent steigen könnte, wenn Chefs umdenken würden. Tatsächlich bedarf es aber unbedingt ihrer Einwilligung. Ein Recht auf Homeoffice gibt es nicht. Andersherum kann man jedoch als Arbeitgeber Einspruch erheben, wenn der Arbeitgeber Homeoffice vorschreibt.

Vorsicht beim Versicherungsschutz

Um als gleichwertige Arbeitskraft eingesetzt werden zu können, muss sich das Homeoffice problemlos mit dem Firmennetzwerk verbinden lassen. Wer von zu Hause arbeitet, sollte außerdem in puncto Versicherung aufpassen. Denn versichert sind nur Unfälle, die direkt mit der Arbeit zu tun haben. Geht man zwischendurch in die Küche und verletzt sich dabei, greift der Arbeitsschutz nicht. Eine private Unfallversicherung kann sich für Heimarbeiter also lohnen. Der Chef hat zudem ein Recht darauf, unangekündigt vorbeizuschauen und zum Beispiel zu prüfen, ob der Arbeitnehmer arbeitsschutzrechtliche Vorschriften einhält und geheime Dokumente ausreichend sichert.

Während der Konzern IBM das Homeoffice wieder abgeschafft hat, befinden sich andere Unternehmen in der Testphase. So soll bei Beiersdorf der 7. Juli 2017 zum groß angelegten Praxistest werden. An diesem Tag findet in Hamburg der G20-Gipfel statt. Wegen des zu befürchtenden Verkehrschaos hat der in Hamburg ansässige Konzern allen Mitarbeitern einen Homeoffice-Tag vorgeschrieben.

Bildquelle: Fotolia, 27019476, benik.at

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