Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was ist erlaubt und was nicht?

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen in Ihren eigenen vier Wänden ganztägig auch größeren Lärm machen, allerdings zeitlich begrenzt. In der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und zwischen 22 und 7 Uhr in der Nacht gilt es besonders Rücksicht zu nehmen auf Ihre Mitmenschen, bzw. muss die Lärmbelästigung durch Nachbarn auf ein Minimum reduziert werden. Zudem gibt es auch klare Regeln (und Grenzwerte) für jenen Lärm, der außerhalb vom Wohnraum gemacht wird. Die Lautstärke darf am Tage nicht über 55, nachts nicht über 40 Dezibel liegen. Was das im Einzelfall heißt und welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie hier.

Lärmbelästigung durch Nachbarn: Das ist erlaubt!

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Indoor: Musik

Instrumente dürfen Sie – oder Ihre Nachbarn – mindestens 2 Stunden am Tag spielen, natürlich außerhalb der Ruhezeiten. Ganztägig dürfen Sie zudem natürlich Radio oder Musik hören und Fernsehen schauen, bereits tagsüber gilt allerdings, dass dies in einer Lautstärke geschehen sollte, die ihre Mitmenschen nicht stört. In der Ruhezeit muss der Pegel ohnehin auf Zimmerlautstärke heruntergedreht werden.

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Indoor: Maschinenbetrieb

Für Bohrmaschinen, Mixer oder Staubsauger gilt die gleiche Regelung: Sie können diese Geräte natürlich nutzen, doch nicht außerhalb der genannten Zeiten. Geht die Lärmbelästigung durch Nachbarn über diese Uhrzeit hinaus und passiert dies nach mehrmaligem Bitten auf Rücksicht öfter, so können Sie mitunter auch die Polizei rufen. Allerdings sollte das nur der letzte Schritt sein – schließlich werden Sie meist ein Interesse an einem unkomplizierten und netten Nachbarschaftsleben haben.

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Indoor: Baden und Duschen

Dies ist eine Ausnahme. Duschen oder baden dürfen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit. Zwar könnten Sie dem Hausfrieden wegen darauf achten, dass dies nicht zu spät geschieht, eine rechtliche Regelung dagegen gibt es allerdings nicht.

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Outdoor: Gartenarbeit

Insbesondere das Rasenmähen ist ein Lieblingsthema deutscher Nachbarschaftsstreits. Um es klar zu sagen: Es gibt vollkommen eindeutige Regelungen für die Zeit des Mähens: An Sonn- und Feiertagen dürfen die Mäher gar nicht, unter der Woche nicht zwischen 20 und 7 Uhr benutzt werden. Bei vielen anderen Geräten der Gartenarbeit ist das ähnlich. Elektrische Heckenschneider zum Beispiel dürfen indes grundsätzlich nur zwischen 9 und 13 bzw. 15 und 17 Uhr genutzt werden.

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Out- und Indoor: Partys

Entegegen der landläufigen Meinung, dass so und so oft Partys in den eigenen vier Wänden oder dem Garten erlaubt sind – so ist das nicht. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Natürlich können Sie auch mal länger und lauter feiern, nur sollten Sie das mindestens Ihrem Haus, bzw. den Nachbarn drumherum mitteilen. Andernfalls drohen böse Überraschungen, sollte doch einmal die Polizei vor der Tür stehen.

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Outdoor: Tiere

Hähne und Frösche bspw. machen Lärm. Gegen letztere können Sie allerdings nichts tun, bzw., wenn Sie selber planen einen Teich anzulegen und Frösche darin zu halten, dann haben Ihre Nachbarn nichts gegen Sie in der Hand. Anders verhält es sich bei Hähnen: Sie müssen, wenn der Nachbar sich gestört fühlt, zwischen 20 und 8 Uhr schalldicht „verstaut“ werden. Auch bei Hunden müssen Besitzer darauf achten, dass das Bellen ab einer bestimmten Uhrzeit die Mitmenschen nicht mehr stört. 

Tipps und Hinweise

  • Wie oben bereits erwähnt: Sie sollten nur dann die Polizei rufen, wenn jegliche Hinweise und Bitten nicht funktioniert haben. Mitunter kann eine solche Aktion andernfalls das Verhältnis über einen längeren Zeitraum nachhaltig zerrütten.
  • Sie können evtl. auch Ansprüche geltend machen, die sich gegen Ihren Vermieter richten. Dies wäre dann der Fall, wenn offensichtlich (und vor allem hörbar) die Trittschalldämmung beim Verlegen des Bodens der Wohnung über einem nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und Sie jeden Schritt hören.
  • Auch können Sie sich an Ihren Vermieter wenden, wenn es sich a) um Lärm aus der unmittelbaren Umgebung handelt, für die der Vermieter scheinbar nichts kann (Baulärm, Disko o.ä.) oder b) auch in Fällen der Lärmbelästigung durch Nachbarn, da der Vermieter dafür verantwortlich ist, dass die Vorgaben der Hausordnung einzuhalten sind.
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Bildquelle: Olaf Wandruschka – Fotolia

4 Meinungen

  1. Wohne Luftlienie ca. 40 m neben eine Hotel.Täglicher Lärm von der Küche durch die Abwasch. Geschirr und Besteck. Habe mich schon mehrmals beim Besitzer beschwert wegen dem Lärm, sie sollen das Fenster schließen.. Hat kein Ergebnis gebracht.
    Nur weil er Hotelbesitzer ist kann er sich alles erlauben.
    Was kann ich machen???

  2. Sich mal nicht so anstellen.

  3. Wie sieht es denn aus , wenn man Nachbarn hat, deren Garten neben meinem liegt, die jedes Wochenende oder Feiertage für Partys nutzen. Da läuft dann ab Mittag laut Musik, die sich einem dann aufdrängt, auch wenn man selber im Garten sitzt. Ruhe ist undenkbar und der Musikgeschmack nicht meiner. Das steigert sich dann zu später Stunde immer mehr und geht bis früh morgens. Und keiner, wir wohnen in einem Wohngebiet, sagt etwas. Ich schlafe nur noch mit Ohropax und geschlossenem Fenster und das bei der Wärme. Wäre das nur ab und zu mal, würde ich jetzt gar nichts sagen, aber es ist ein Dauerzustand. gestern habe ich die polizei angerufen, aber der Polizist wollte nur dort anrufen, was scheinbar nicht erfolgreich war, denn die Musik ging bis 4 uhr in der Früh.
    Was kann ich noch tun?

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