Arbeitgeberdarlehen: Alles, was Sie über den Mitarbeiterkredit wissen müssen

Wer einen Kredit aufnehmen möchte, sollte auch ein Arbeitgeberdarlehen als Möglichkeit in Betracht ziehen, so es denn vom Unternehmen angeboten wird.

Bei dieser Kreditvariante leiht man sich zu einem günstigeren Zins als bei einer Bank direkt vom Arbeitgeber Geld für teure Anschaffungen oder ein Bauprojekt, das dann mit den Gehaltszahlungen wieder zurückgezahlt wird.

Für die Unternehmen ist ein Mitarbeiterkredit also eine Art Lohnvorschuss, für die Angestellten ist er neben einer kostengünstigen Alternative auch eine Bestätigung der Sicherheit des Arbeitsplatzes.

Arbeitgeberdarlehen: So wirds gemacht!

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Voraussetzung

Ein Arbeitgeberdarlehen muss wie ein regulärer Kredit mit Laufzeiten, Zahlungszielen, Raten, Zinsen und Tilgungen festgehalten werden. Darüber hinaus darf bei ihm, um als echter Mitarbeiterkredit zu gelten, kein Lohnzuschuss vorliegen, da er ansonsten als Gehaltszahlung gilt und voll versteuert werden muss.

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Steuer – alte Regelung

Früher lag die Freigrenze bei 2.600 Euro des noch nicht getilgten Betrages am Ende des Lohnzahlungszeitraumes. Darüber hinaus galten Zinsvorteile als Sachbezüge und mussten wie der Lohn versteuert werden, wenn der Zinssatz unter 5 Prozent lag. Die Bagatellgrenze wurde ebenfalls nicht überschritten, wenn der geldwerte Vorteil unter 44 Euro monatlich lag und das gesamte Darlehen war steuerfrei.

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Steuer – neue Regelung

Heute ist laut Paragraph 8, Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes der Unterschied zwischen dem Marktzins und dem Zinssatz beim Arbeitgeberdarlehen ein geldwerter Vorteil, der zum Lohn hinzu gezählt wird und entsprechend versteuert werden muss. Die Grenze von 5 Prozent gilt auch nicht mehr, dafür hat sich allerdings an den 44 Euro monatlich nichts geändert.

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Vereinbarungen

Prinzipiell kann man einen Mitarbeiterkredit ganz genauso vereinbaren, wie ein reguläres Darlehen bei einem Kreditinstitut – die Höhe des Betrages mag allerdings begrenzt sein oder an betriebsinterne Kriterien gebunden sein.

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Beantragung

Möchte man einen solchen Kredit beantragen, sollte man zunächst herausfinden, ob der Betrieb diese Vereinbarungen überhaupt trifft oder dazu bereit ist und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Wenn es ausschließlich Standarddarlehen gibt, muss man sich mit den Modalitäten auseinandersetzen, kann das Arbeitgeberdarlehen individuell angepasst werden, muss man die einzelnen Punkte gemeinsam ausarbeiten. In der Regel wendet man sich als erstes an eine Personalstelle oder diejenigen, die im Unternehmen für die Mitarbeiterbelange zuständig sind. Auch Betriebs- und Personalräte sind gute Ansprechpartner für ein solches Vorhaben.

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Vorteile

Die Vorteile liegen bei einem solchen Kredit für den Arbeitnehmer vor allem in der geringen Zinshöhe und dem möglichen Wegfall der Lohnsteuer für die Freigrenze von 44 Euro im Monat. Auch die zeitliche Bindung an den Betrieb kann als Vorteil gelten, ebenso wie das in den Mitarbeiter gesetzte Vertrauen durch das Unternehmen.

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Nachteile

Nachteilig kann die höhere Lohnsteuer sein, wenn man über die beschriebenen Beträge kommt und auch im Falle einer Beendigung der Betriebszugehörigkeit während der Kredit noch läuft kann zu Schwierigkeiten führen. Für diesen Fall sollte man Rückzahlungskonditionen vereinbaren, die tragbar sind, denn regulär fällt dann die gesamte, noch nicht getilgte Kreditsumme an.

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