Strafzettel im Ausland: Vorgehen und wichtige Hinweise

Wenn man eine Sache vermeiden will, dann Rechtsstreitigkeiten im Ausland und auch wenn man „Lappalien“ wie Strafzettel gerne mal in der weiten Ferne lassen würde, ist das mittlerweile nicht mehr so einfach. Seit dem 28.10.2010 müssen auch Tickets, die in der EU ausgeschrieben wurden, bezahlt werden und können nicht so einfach unter den Tisch geschoben werden.

Strafzettel im Ausland: So wirds gemacht!

1

Vor Ort sofort zahlen

Wer wegen Rasens oder Ähnlichem von der Polizei persönlich angehalten wird, kann nicht weiter fahren, solange das Geld nicht bezahlt ist. Das passiert gerne auch mit Polizeibegleitung zur Bank. In Italien gehen die Behörden so weit, dass sie das Auto einziehen, bis alles beglichen ist.

2

Das neue Gesetz umfasst auch ältere Knöllchen

Nur weil man vor der Gesetzesverkündigung einen Strafzettel im Ausland erhalten hat, heißt das noch lange nicht, dass man nicht zahlen muss. Wenn das entsprechende Land das Bußgeld erst nach dem 28.10. bearbeitet hat, dann muss trotzdem gezahlt werden, denn nur das Datum der Bearbeitung gilt. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist je nach Land abhängig ist, das kann für Frankreich oder Italien auch mal ein paar Jahre dauern.

3

Erst ab 70€ muss gezahlt werden

Das umfasst jedoch auch die Bearbeitungsgebühr, eventuell anfallende Mahngebühren und der Versand des Bescheides, daher sollte man sich nicht zu sicher sein, wenn das Bußgeld unter den 70€ lag.

4

Widerspruch einlegen

Wer einen Grund hat, das Bußgeld anzufechten, der sollte sich einen zweisprachigen Anwalt suchen, denn der Widerspruch selbst muss in der Landessprache verschickt werden, in das er geschickt wird, ansonsten gilt er nicht.

5

Nur ein deutschsprachiger Bußbescheid muss befolgt werden

Was für den Knöllchen-Inhaber gilt, muss auch für den gelten, der es verteilt hat. Wenn der Bußgeldbescheid nicht in deutsch verfasst ist, wird er auch nicht von den deutschen Behörden bearbeitet und das Geld muss nicht bezahlt werden.

6

In Deutschland haftet der Fahrer

Ebenso kann man Glück haben, wenn das Land den Inhaber des Wagens belangt, der aber gar nicht gefahren ist und die Aussage über den Fahrer, der den Strafzettel im Ausland erhalten hat, verweigert. In Deutschland – gegensätzlich zu den meisten anderen Ländern – haftet der Inhaber nämlich nicht dafür, was andere mit seinem Wagen machen. Um dem Bußgeld zu entgehen, muss er jedoch Einspruch einlegen.

7

Wer früher zahlt hat weniger Sorge

Solange kein Grund zum Widerspruch besteht, sollte man dem Aufruf zur Zahlung schnellstmöglich nachkommen, da ansonsten weitaus kostspieligere Mahnungen bis hin zu Gerichtsbeschlüssen auf einen zukommen können.

8

Flensburg hält sich raus

Eine gute Nachricht zum Schluss, wer einen Strafzettel im Ausland erhält, bekommt keine Punkte angezählt, was natürlich nicht heißen soll, dass man nicht zukünftig etwas gediegener fahren sollte, wenn man im Urlaub ist.

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*