Sparsam und trotzdem kraftvoll: Die 2. EU-Ökodesign-Richtlinien für Staubsauger treten in Kraft

Ab September diesen Jahres dürfen Staubsauger nur noch mit maximal 900 Watt verkauft werden. Also lebt wohl ihr stromfressenden Bodenstaubsauger! Hier erfahren Sie alles zum neuen Energielabel für Staubsauger, das  ab dem 1. September 2017 gilt.


Staubsauger mit 1600 Watt gehören ab dem 1. September der Vergangenheit an. Denn dann dürfen laut der zweiten Stufe der EU-Ökodesign-Richtlinie nur noch Staubsauger mit maximal 900 Watt im Handel vertreten sein. Aber kommt nun Wehmut oder Freude auf? Bedeutet weniger Watt gleich weniger Saugleistung?

Nein! Eine gute Reinigung auf Teppichböden sowie Hartböden ist trotzdem gewährleistet! Denn die Wirksamkeit der Reinigung ist nicht Abhängig von der Wattstärke. Entscheidend dabei ist die richtige Konstruktion! Das bedeutet: Düse, Luftführung und Motor müssen optimal aufeinander abgestimmt sein. So brauchen sich die neuen Modelle mit ihrer Saugeigenschaft nicht hinter den alten Kraftprotzen verstecken.

Außerdem wird durch die geringere Wattleistung auch Strom gespart! Ein aktueller Test von Stiftung Warentest aus dem Juli 2017 ergab, dass man bei einem Modell mit 750 Watt jährlich rund 22 Euro einspart. Zum Vergleich: Mit einem 1500 Watt starken Gerät fallen im Jahr Stromkosten von 44 Euro an.

Strenger Schallleistungspegel und Energieklassen entfallen

Außerdem treten zwei weitere Änderung in Kraft! So ist ab September bei den neuen Modellen einen Schallleistungspegel von höchstens 80 Dezibel auf Teppichböden erlaubt. Das entspricht ungefähr der Lautstärke einer Küchenmaschine bei voller Drehzahl. Außerdem wird das EU-Energielabel für Staubsauger angepasst. Die Klassen E bis G entfallen. Neu hinzu kommen die Klassen A+ bis A+++ für besonders energiesparender Staubsauger. Die schlechteste Energieklasse ist also D!

 

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