Schulpflicht – Eine Pflicht für die Schule den bestmöglichen Unterricht zu gewährleisten?

Was ist eigentlich die Schulpflicht? Mit Schulpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung der Kinder, ab einem bestimmten Alter eine Schule zu besuchen, gemeint.

Im Grundgesetz finden wir den ersten Hinweis: Art. 7 Abs. 1 GG besagt, dass „das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht".

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes besagt, dass aus diesem Gesetz die Schulpflicht abgeleitet ist. Die Schulpflicht als solches ist nicht direkt im Grundgesetz benannt sondern wird in den einzelnen Landesverfassungen separat geregelt. Bildungssache ist also Ländersache.

Die Schulpflicht sorgt dafür, dass alle Kinder regelmäßig in die Schule gehen. Die Kontrollfunktion hierfür übernehmen in erster Hand die Eltern des Kindes. Wer dagegen verstößt, wird von der Polizei persönlich hingebracht oder muss mit einem Bußgeld rechnen.

Da Art. 7 Abs. 1 GG es so schön formuliert hat, könnte man auch daraus ableiten, dass der Staat verpflichtet ist, eine möglichst gute Schulbildung zu gewährleisten? Wenn die Aufsicht Aufgabe des Staates ist, dann sollte der Staat doch auch der Verpflichtung nachkommen, eine Qualitätskontrolle zu übernehmen.

Was ist, wenn die Schule ihrer Pflicht nicht nachkommt? Kommen „die Freunde und Helfer" und sorgen für einen geregelten und vor allem sachgerechten Unterricht. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn die Schule zum wiederholten Mal die Unterrichtsstunden wegfallen lässt? Und wer überwacht eigentlich, ob die Schule ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt? Ist es auch hier Aufgabe der Eltern?

Ich möchte ein Beispiel aus einem gut funktionierenden Schulsystem geben, wo die Schulpflicht nicht nur eine Verpflichtung auf Seiten der Schüler, sondern auch auf Seiten der Schule ist:

Anna ist 10 Jahre alt. Sie ist ein ganz normales Mädchen mit blondem Haar und blaue Augen. Anna hat einen älteren Bruder. Ihre Eltern haben beide eine gute Ausbildung und sind berufstätig.

Die Eltern sind ihrer Verpflichtung nachgekommen: Anna besucht eine öffentliche Schule, sie ist in der Schule angemeldet und sie besucht die Schule regelmäßig. Anna ist ein wenig schüchtern, was bei kleinen 10jährigen Mädchen nicht außergewöhnlich ist. Sie hat Freundinnen und Freunde. Anna ist also ein ganz normales Mädchen. Die Schule, die Anna besucht wird auch von ausländischen Kindern besucht. Es könnte also eine Situation überall in Europa sein. Richtig?

Eines Tages werden Annas Eltern von der Lehrerin angerufen. Sie findet, dass Anna eine Lücke in ihren muttersprachlichen Kenntnissen hat. Die Lehrerin schlägt den Eltern vor, dass Anna ab der nächsten Woche für 2 Stunden Intensivunterricht in ihrer Muttersprache bekommt. Der zusätzliche Unterricht wird so organisiert, dass weder Anna noch Ihre Eltern, noch die anderen Schüler dadurch Unannehmlichkeiten haben.

Eine Situation, die für keinen der Schüler und Schülerinnen ungewöhnlich ist, denn sie sind alle Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Entwicklungsphasen. Die Geschichte von der kleinen Anna könnte aus Deutschland kommen – kommt sie aber nicht! Anna besucht eine staatliche Schule in Finnland.

Lösungen solcher Probleme, wie bei Anna, werden vielleicht auch teilweise in Deutschland angeboten. Doch die meisten Eltern erfahren über die schulischen Probleme ihrer Kinder erst durch schlechte Noten, wenn es also schon zu spät ist. Oft sind sie dann gezwungen für diese Lösungen viel Geld in Nachhilfeinstitute oder private Nachhilfelehrer zu investieren. Schule und Lehrer sind dann fein raus, denn sie haben alles geleistet was unser System von ihnen verlangt.

Schulpflicht – die Pflicht der Schule den Kindern eine möglichst gute Bildung zu gewährleisten!

Keine Meinungen

  1. Ich stimme Ihnen zu und möchte noch ergänzen: Bildung sollte in Deutschland als Wert an sich begriffen werden (in der Schule hat der Staat die Pflicht seinen Teil zur „Schulpflicht“ beizutragen). In Finnland werden Lehrer trotz geringerer Gehälter als in Deutschland wesentlich mehr von der Gesellschaft wertgeschätzt (und das eben nicht nur aus finanziellen Gründen).Wem das noch nicht reicht der sollte daran denken, dass „eine Investition in Bildung immer noch die besten Zinsen bringt“ (Benjamin Franklin).Vielleicht nehmen der Staat und die Eltern sowie jede und jeder Einzelne ihren Teil der Schulpflicht wahr……………vielleicht.

  2. Schulpflicht – die Pflicht der Schule, den Kindern eine möglichst gute Bildung zu gewährleisten!Danke für den Beitrag – ich stimme zu und habe dem Schlußsatz lediglich ein kleines Komma hinzugefügt.Es darf hier nur nicht der Eindruck entstehen, dass Schule die Aufgabe der Eltern übernehmen kann: „Ergänzen“ und „Beitragen“ auf jeden Fall ….. die Kernaufgabe wird aber bestimmt auch weiterhin Aufgabe der Eltern sein!

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