Religionsunterricht in Deutschland: Gedanken zum gesellschaftlichen Sinn und Nutzen

Theoretisch ist an dieser Stelle dazu eigentlich nichts mehr zu sagen, denn gegen das Grundgesetz zu sprechen, halte ich doch für vermessen, doch offensichtlich gibt es zu diesem Thema immer wieder eine ganze Menge zu diskutieren.

Warum Religion in der Schule?

Immer mehr gerät die religiöse Bildung, und ich meine Bildung und nicht Bekehrung, in den Hintergrund der Erziehung. Viele Eltern melden ihre Kinder von den Religionsstunden ab, weil sie sie sagen, sie glaubten eh nicht an Gott, warum also sollten ihre Kinder damit etwas zu tun bekommen. In Gesprächen und Elternabenden mache ich diesen Eltern immer wieder klar, dass unsere Kultur christlich geprägt ist, viele Musikstücke, viele Kunstwerke und eine Menge an Literatur christliche Motive enthalten, deren Kenntnis es uns ermöglicht, diese Werke in ihrer Vollständigkeit zu verstehen.

Auch das Fach Ethik liefert da keine zwangsläufige Alternative. Einige überlegen es sich tatsächlich und lassen ihre Kinder (Gott sei Dank!!!) dann weiterhin am Unterricht teilnehmen. Doch jedes Jahr kommt es wieder zu diesen Diskussionen.

Obwohl die religiöse Erziehung immer weiter in den Hintergrund gerät, gibt es doch Politiker, die für das Fach eine Lanze brechen. Vielleicht müssen sie das auch tun, aber immerhin. 

So bezeichnete Schleswig- Holsteins Ministerpräsident Carstensen in seiner Ansprache zum 50. Bestehen des Staatskirchenvertrages im Jahre 2009 die Trennung von Staat und Kirche als ein wesentliches Element der staatlichen Ordnung. Gleichzeitig unterstrich er, dass der Staat nicht im luftleeren Raum existiere: „Das christliche Menschenbild ist Grundlage unserer Verfassung und unseres politischen Handelns.“ Carstensen begründete, warum der Staatskirchenvertrag keine Kündigungsklausel enthält: „Man wollte sicherstellen, dass Staat und Kirche im Gespräch bleiben. Auf alle Zeiten sollen sie ihre Verantwortung gemeinsam wahrnehmen – für die Bürgerinnen und Bürger und für die Gläubigen im Lande.“

Bei den Kindern genügt meistens die Antwort auf die Frage, warum sie das alles lernen müssten: „Ohne Jesus keine Weihnachtsferien, keine Osterferien und auch der Pfingstmontag wäre ein normaler Schultag.“ Kinder sind da einfach unkomplizierter.

Der Bildungsauftrag der Schule

Schule hat einen Bildungsauftrag und dazu gehört auch die Vermittlung von kulturellen Grundlagen. Des Weiteren wird ja nicht nur das Christentum gelehrt. Auch über andere Religionen wird informiert, denn letztendlich kann ein mündiger Mensch doch nur eine Entscheidung für oder gegen etwas treffen, womit er sich auch auseinandergesetzt hat. Wir Religionslehrer wollen mündige Bürger aus unseren Kindern machen, die sich auch mit der Frage auseinandersetzen: Wo komme ich her, wo gehe ich hin? Der „Reliunterricht“ macht Angebote, sich dieser Frage auf der geistlichen Ebene zu nähern. Denn die Frage, ob es da nicht irgendwo doch etwas oder jemanden gibt, der das hier alles irgendwie gewollt hat, auch wenn vermutlich nicht so, wie wir unsere Welt gerade erleben, ist doch irgendwo in uns verankert. Vielleicht auch schon göttlich?

Bekenntnisunterricht vs. rein religionskundliche Durchführung

Nur den Bildungsauftrag zu erfüllen ist das das Mindeste, was Religionsunterricht leisten sollte. Laut des Ministeriums für Inneres soll Religionsunterricht noch viel mehr. Denn als ordentliches Lehrfach ist er eigentlich Bekenntnisunterricht, d.h. er soll die Werte und Glaubenslehren der jeweiligen Religionsgemeinschaft vermitteln. Ein religionskundlicher Unterricht, der lediglich neutral über eine oder mehrere Religionen informieren soll, ist kein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes. (Dazu sei zu sagen, dass jedes Bekenntnis die Möglichkeit hat, auf die Einrichtung ihres Unterrichts unter bestimmten Umständen, die hier aber darzustellen zu umfangreich wären, zu bestehen. Damit ist also nicht immer der evangelische oder der katholische Unterricht gemeint. Weitere Informationen dazu gibt es auf folgender Homepage: http://www.bmi.bund.de)

Also, ein rein religionskundlicher Unterricht spricht gegen das Grundgesetz. Das sollten sich SchulleiterInnen, ganze Kollegien und vor allem wir Religionslehrer mal in ihren / unseren Köpfen und Herzen bewegen. Sicherlich gilt es da einen guten Mittelweg zu finden. Denn: Lieber einen religionskundlichen Unterricht als gar keinen Religionsunterricht!  

Eine Meinung

  1. Ich stimme der Autorin vollumfänglich zu und beglückwünsche Sie zu diesem klaren und sachlichen Beitrag!

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