Reiserücktrittskostenversicherung: Wann lohnt sie sich?

Wenn Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres ist, ertappt man sich nicht selten dabei, dass man das ganze Jahr über auf diese kurze Zeit hinfiebert, nur um dann festzustellen: Die Auszeit ist viel zu kurz! Doch es kann einen noch schlimmer treffen, nämlich gesetzt den Fall, man wird kurz vor dem Reiseantritt schwer krank oder hat einen Unfall. Dann heißt es „Aus der Traum!“ und man muss sich von den schönen Urlaubsplänen verabschieden. Doch als wäre das nicht genug, gibt es oft auch Ärger mit den Reisebüros bei der Rückerstattung der bereits bezahlten Reisekosten. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist da Gold wert. Wann sie sich wirklich lohnt, hier ein Überblick:

Mögliche Gründe für eine Reisestornierung

Wer glaubt, mit dem Finden des perfekten Urlaubsziels für den entspannenden Jahresurlaub wäre der Urlaub schon in trockenen Tüchern, der irrt. Einige Ereignisse können einem bis zum Reiseantritt auflauern, die einem einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen. Zum Beispiel folgende:

Reiserücktrittskostenversicherung: Ab wann ist sie ratsam?

Aus heiterem Himmel können Sie nicht in den lang ersehnten und hart verdienten Urlaub fahren – wie ärgerlich, hätten Sie sich da bloß durch eine Reiserücktrittsversicherung all den Ärger, der jetzt auf Sie zukommt, erspart. Folgende Faktoren sollten Sie zu einer vorsorglichen Reiserücktrittskostenversicherung aber schon überreden können:

  • Falls die anzutretende Reise weit im Voraus geplant wird, kann leicht etwas Unvorhersehbares in der Zwischenzeit passieren, daher sollten Sie unbedingt diesen zusätzlichen Versicherungsschutz abschließen
  • Falls die Reise besonders teuer ist, sollten Sie auch in diesem Falle unbedingt für einen Versicherungsschutz entschließen!
  • Falls Sie auf die Reise Kinder mitnehmen, ist es auch immer ratsam den zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen, denn können Kinder schnell krank werden und daher die gesamte Reise komplett ins Wasser fallen.

Die Kostenübernahme der Versicherung

Für den Fall, Sie können unverhofft eine Reise nicht antreten und der Reiseveranstalter fordert von Ihnen Stornogebühren ein, bezahlt die Reiserücktrittskostenversicherung diese für Sie. Dabei unterliegen die Stornokosten einer prozentualen Erhöhung, je näher der Urlaubsbeginn liegt. Storniert man die Reise am Vortag, sind bis zu 90% der gesamten Reiskosten als Rückerstattungssumme möglich. Doch Vorsicht: Hierbei gibt es auch eine Eigenbeteiligung, die sich auf bis zu 20% belaufen kann!

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