Piratenkuchen – tolles Motiv zum Kindergeburtstag

Zu einem richtigen Kindergeburtstag gehört natürlich auch ein Kuchen, in diesem Falle natürlich einen Piratenkuchen. Nun gibt es viele verschiedene Rezepte, um die Grundlage für den Piratenkuchen zu schaffen – richtig interessant wird er durch die Verzierung.

Die Motive, die sich dem Metier der Freibeuter zuordnen lassen, sind vielfältig und unterschiedlich schwer in der Zubereitung: Zwischen einem Kuchen mit garnierter Totenkopf-Flagge (dem sogenannten „Jolly Roger“) und einem kompletten Piratenschiff, auch als Wrack mit Geistern und Treibgut, oder einer Schatzkiste mit Marzipan-Gold-Dublonen liegen etliche Schwierigkeitsgrade und diverse Stunden Arbeit. Man kann sich aber in allen Fällen der Begeisterung des Geburtstagskindes und der Gäste sicher sein!

Eine relativ einfache aber wirksame Variante ist folgende:
Für den Teig verrührt man 3 geschälte und zerteilte Bananen mit 250g Zucker, 750g Mehl, 125ml Sonneblumenöl, 2 Eier und jeweils einer Tüte Backpulver und Vanillepulver zu einem glatten Teig. Diesen füllt man nun in eine Springform mit einem Durchmesser von 24 cm und bäckt ihn etwa 50 Minuten bei 180 Grad. Um aus dem abgekühlten Kuchen ein richtiges Piratenschiff zu modellieren, schneidet man ihn einfach in Form, wobei der Bug spitz zuläuft und das Heck rund bleiben kann. Die fertige Schiffsform wird nun mit Schokoladenglasur überzogen und mit weiteren Naschereien verziert. So eignen sich Schokolinsen beispielsweise als Bullaugen und Waffelröllchen als Kanonen. Die Takelage kann aus bunten Gummischnüren bestehen und die Segel aus Esspapier oder Marzipan – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Bei den Masten allerdings sollte man etwas aufpassen: Holzstäbe oder Schaschlikspieße funktionieren recht gut, haben aber den Nachteil, dass sie nicht essbar sind.

Mit einem kreativen gebackenen Kuchen mit Piratenmotiv ist man der absolute Held des Kindergeburtstages, wenn nicht sogar der Schrecken der sieben Weltmeere. In diesem Sinne: Yo-ho und ’ne Buddel voll Rum!

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8 Meinungen

  1. Das klingt so einfach. Ich hoffe in der Umsetzung ist es wirklich so.
    Als Kind hätte ich mir auch so eine Torte gewünscht 🙂

    Gruß R. Michels

  2. WOW! Ich „muss“ in zwei Tagen eine Piratenschiff-Torte herstellen für den Geburtstag meines Lütten… und bin schwer begeistert! Ich hätte nur ZU GERNE GEWUSST, woraus die auf diesem Foto abgebildeten Verzierungen bestehen, wie z. B. die Masten und die Reling… Marzipan?
    Auf jeden Fall: VIELEN DANK für die tolle Anregung!!!

  3. Danke für die hilfreichen Tipps. Nur hab ich sie zu spät gelesen… Denn ich hab meine Hecke jetzt erst am vergangenen Wochenende geschnitten. Es war zwar nicht sonnig, aber auch nicht sonderlich kalt. Kann es da Probleme geben, dass die hecke nicht heil über den Winter kommt?

  4. edwin mükusch

    wenn schneide ich johannisbeer Planzen und wie weit kann man die planzen kürzen?Danke im Voraus

  5. Sehr geehrte Damen und Herrn,ich habe vor geraumer Zeit meinen Jägerschein gemacht und mitunter haben wir auch Themen wie Hecke schneiden im Frühjahr,behandelt.Mit anderen Worten,das das Hecke schneiden im Frühjahr nicht gestattet ist und wenn man das Verbot trotzdem umgehen möchte sollte man sich vergewissern das keine Vögel in der Hecke brüten.Aus gegebenen Anlass wohne ich in einer therapeutischen Wohngemeinschaft wo auch ein Garten dazu gehört,in diesen Garten ist eine Hecke wo Vögel drin brüten,ich habe den Therapeuten klar gemacht das in der Hecke Vögel brüten,den Therapeuten interessiert das aber nicht,im Gegenteil sie lachen mich aus und nehmen mich nicht ernst.Was kann ich dagegen tun?

  6. Hallo Axel., für dieses Jahr leider schon zu spät, aber ich würde da in dem Fall mit einer Anzeige vorgehen. Hart, aber wenn es nicht anders geht, muss halt auf diesem Weg gelernt werden.
    Noch was zu dem guten Artikel, aber meiner Meinung nach, ist der Gesetzesverweis (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 NatSchG) nicht korrekt. Ich meine es muss heißen § 39 Abs. 5 Nr. 2 NatSchG. Vielleicht ist ja ein juristisch versierter Leser da, der Klarheit schaffen kann.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf

  7. Hallo Axel und Werner,

    leider kenne ich mich mit der Gesetzeslage auch nicht ausreichend aus (welcher Paragraph nun der richtige ist), aber ich kann Werner nur zustimmen. In dem von dir beschriebenen Fall würde ich zunächst die Therapeuten nochmals ansprechen und den Ernst der Lage erläutern. Anschließend kann eine ‚kleine Drohung‘ mit einer Anzeige sicherlich nicht schaden. Falls die Personen dennoch nicht auf einen Heckenschnitt nicht verzichten wollen, muss die Polizei eingeschaltet werden.

    Das ist ein leidiges Thema. Zum Glück sind meine Nachbarn freundlicher und haben auf den Schnitt der Hecke zunächst verzichtet, nachdem ich sie auf dieses Gesetz hingewiesen habe. Sie waren ganz verwundert und bedankten sich anschließend für den Hinweis. Es scheint also noch jede Menge Aufklärungsarbeit notwendig zu sein.
    Ich halte es für sehr wichtig, die Naturschutzgesetze einzuhalten.
    Filip von http://www.akkuheckenschere.eu/

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