Organspender werden: Informationen, Ablauf und rechtliche Aspekte

Über Organspende zu sprechen, fällt grundsätzlich nicht leicht, denn die Entscheidung, ob man Organspender werden möchte oder nicht, ist eine Entscheidung, die jeder selbst treffen muss und die einem nicht durch äußere Instanzen abgenommen werden kann bzw. abgenommen werden sollte. Deshalb ist der deutsche Bundesbürger auch nicht – im Gegensatz zu Bewohnern anderer Staaten – automatisch Organspender, sondern muss sich freiwillig dazu entscheiden, ein solcher zu werden.

Wie wird man Organspender?

Hat man sich nach reiflichem Überlegungsprozess dazu entschieden, Organspender zu werden, kann man dies relativ unkompliziert erreichen. Zum einen gibt es den Organspendeausweis in vielen Apotheken oder Arztpraxen zum mitnehmen. Dort kann auch über die Formalitäten Rücksprache gehalten werden. Wer sich allerdings den Weg zum Doktor sparen möchte, kann seinen Organspendeausweis noch einfacher erhalten: Einfach auf dieser Website unter Materialien den Ausweis bestellen bzw. ausdrucken und direkt ausfüllen. Das geht unkomplizierter, als die meisten amtlichen Vorgänge im bürokratischen Deutschland und ist in wenigen Minuten erledigt.

Wer darf Organspender werden?

Prinzipiell kann jeder Mensch spenden, dessen Lebensfunktionen bereits versagt haben. International anerkanntes Mittel zur Todesfeststellung ist hierbei der Hirntod. Gespendet werden kann eine Vielzahl an Organen: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm, Teile der Haut, aber auch Hornhaut der Augen, Herzklappen, Blutgefäße, Teile des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Welches Organ man spenden möchte, entscheidet übrigens jeder Spender selbst – dies wird in einem entsprechenden Feld auf dem Ausweis markiert. Eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten ist übrigens nicht notwendig, sodass man innerhalb weniger Minuten zum Spender werden kann, hat man sich einmal dafür entschieden.

Besonderheiten in Deutschland

In Deutschland ist eine sogenannte Lebendspende (d.h. die Entnahme von Organen lebender Personen) nur bei Verwandten ersten und zweiten Grades, d.h. Eltern und Geschwistern usw., möglich. In anderen Staaten kann dies auch über diese Verwandtschaftsgrade hinaus bzw. ohne Verwandtschaft erfolgen. Auch ist eine sogenannte Doppelkreuzspende, bei der sich zwei Fremde gegenseitig bzw. für einen Verwandten des jeweils anderen spenden, in Deutschland verboten.

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