Österreich legt Verhüllungsverbot gesetzlich fest

Frau trägt Burka vor einem hellen Hintergrund

Verhüllungsverbot: Seit heute ist es in Österreich verboten, in der Öffentlichkeit sein Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen. Das neue Gesetz trifft vor allem Frauen, die sich unter einer Burka oder einem Nikab verbergen. In der Tourismusbranche ist man über das Verbot nicht gerade glücklich, da Araber nach den Deutschen die zweitgrößte Besuchergruppe darstellen …

„Zum Schutz der Frau“

Zell am See ist schon seit einigen Jahren das Lieblings-Reiseziel vieler arabischer Touristen – und viele von ihnen sind zumindest teilweise verschleiert. Aber auch für sie soll das seit heute geltende Verhüllungsverbot in Österreich gelten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldstrafe von 150 Euro. Wer jedoch kooperiert und seine Verhüllung abnimmt, kommt mit einer Verwarnung davon – so sieht es das neue Gesetz vor. Die Regierung begründet das Verhüllungsgesetz mit Sicherheitsargumenten und dem Schutz der Frauen vor Unterdrückung.

Sondererlaubnis …

Verhüllungen sind unter bestimmten Umständen jedoch erlaubt: Nämlich dann, wenn ein medizinisch notwendiger Mundschutz getragen werden muss. Aber auch bei Masken an Karneval oder bei kältebedingtem Gesichtsschutz.

Sorge der Tourismusbetriebe

Die Tourismusbetriebe befürchten jedoch einen Imageverlust. Zwar ist man zuversichtlich, dass sich viele arabische Touristen auch an die neue Regelung anpassen möchten – doch werden andere sicher auch wegbleiben. Schade, denn Araber zählen bislang zu der zweitgrößten Touristengruppe in Österreich – nach den Deutschen.

Das Verschleierungsverbot gilt bereits in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und in Bulgarien. In Deutschland hat Hessen eine Komplettverhüllung zumindest im öffentlichen Dienst untersagt.

Foto: Thinkstockphotos, Hamera, 99822298, Cathy Yeulet

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