Mietpreisbremse: was sie für Mieter und Vermieter bedeutet

Vor allem in Großstädten wie Hamburg, München, Düsseldorf und Stuttgart können Durchschnittsverdiener eine Wohnung in angesagten Stadtteilen kaum noch bezahlen. Die sogenannte Mietpreisbremse soll Mieter besser schützen, die Abzocke durch Makler stoppen und mehr Wohnungen zu fairen Mietpreisen schaffen. Doch wie genau funktioniert sie?



Hohe, nahezu unbezahlbare Mieten in gefragten deutschen Großstädten drängen Durchschnittsverdiener immer weiter aus den Innenstädten heraus. Viele befürchten, dass sich in Hamburg, München und Co. künftig nur noch Reiche eine Wohnung leisten können. Den horrenden Mietpreisen soll jetzt die Mietpreisbremse einen Riegel vorschieben. Peer Steinbrück hatte das Thema, das Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, bereits im Bundestagswahlkampf gesetzt. Der jetzt fertige Gesetzesentwurf sieht die Einführung einer Mietpreisbremse ab 2015 vor. So sieht die Neuregelung aus:

Begrenzung der Mieterhöhung

Bisher können Wohnungsbesitzer bei einer Neuvermietung den Preis selbst festlegen. In Zukunft dürfen Vermieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Die ortsübliche Vergleichsmiete, die von Stadt zu Stadt schwankt, ist jedoch umstritten: Zur Erhebung des Mietspiegels sollen nur Wohnungen berücksichtigt werden, deren Miete sich in den vergangenen vier Jahren geändert hat. Die Folge ist, dass somit vor allem teure Wohnungen erfasst werden.

Wann und wo die Mietpreisbremse greift

Erstvermietungen von Neubauten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen, um den Bau von Wohnungen für Investoren weiterhin attraktiv zu machen. Nach einer umfassenden Modernisierung dürfen Vermieter ebenfalls die Miete nach den bisher geltenden Regeln erhöhen. Ein weiterer Pluspunkt für Vermieter: Eigentümer dürfen immer mindestens den Preis verlangen, den die Vormieter gezahlt haben – auch wenn dieser die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigt.

Die Begrenzung des Mietpreises soll nur in „angespannten Wohnungsmärkten“ eingeführt werden. Nach Berechnungen des Justizministeriums liegen rund 4,2 Millionen der 21,1 Millionen deutschen Mietwohnungen in solchen Gebieten. Grund für diese Begrenzung ist, dass die Mieten in Deutschland im vergangenen Jahr durchschnittlich weniger stark als die Inflationsrate gestiegen sind. Das neue Gesetz ermächtigt die Bundesländer dazu, Gebiete auszuweisen, in denen die Mietpreisbremse eingeführt werden soll.

Bestehende Mietverträge

Für bestehende Mietverhältnisse ändert sich nichts, sie sind gut geschützt. So dürfen Bestandsmieten höchstens bis auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden, wenn die Miete vorher 15 Monate nicht verändert wurde.

Die Maklerprovision

Nach der Neuregelung dürfen Makler von Wohnungssuchenden keine Courtage mehr verlangen, außer wenn sie von Mietinteressenten in Textform einen Suchauftrag erhalten haben. Der Makler wird in diesem Fall jedoch nur dann bezahlt, wenn er „ausschließlich wegen dieses Suchauftrages diejenige Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag schließlich zustande kommt“. Bei Verstößen werden künftig Bußgelder fällig.

Opposition hat Bedenken

Das Justizministerium hat den Gesetzentwurf zur Abstimmung an die anderen Ministerien versandt, die nun bis Ende April Änderungswünsche äußern können. Der Opposition geht das Gesetz jedoch nicht weit genug. Caren Lay von der Linkspartei kündigte bereits Widerstand an, indem sie den Entwurf als „Etikettenschwindel“ bezeichnete. Die Mietpreisbremse werde die Mietenexplosion maximal verlangsamen, aber nicht bremsen, so Lay. Mit einer Entscheidung des Kabinetts ist frühestens im Sommer zu rechnen.

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