Markenpiraterie im Sanitätshaus und Selbstbedienung in der Arztpraxis

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen den Hersteller von Rollstuhl-Plagiaten der Firma Balder. Zuvor hatte der TÜV Süd Rollstuhlnachbauten mit gefälschten Herstellernamen entdeckt. Die aus gebrauchten und minderwertigen Bauteilen montierten Hilfsmittel wurden den Krankenkassen als hochwertige Markenware berechnet. Die TÜV Prüfer stellten zum Teil lebensgefährliche Funktionsmängel fest. Quetschungen, Stromschläge und Stürze wären mit den bis zu 20.000 Euro teueren „Spezialmodellen“ nach Aussage der Prüfer nicht auszuschießen gewesen. Unklar bleibt wie viele dieser gefährlichen Fakes bereits verkauft wurden. Quelle: DER SPIEGEL (5/2006) „Bei Aufstehen Genickbruch“


 


Leider sind diese tolldreisten Betrugsfälle nur die Spitze des Eisberges. Alleine in Niedersachsen wurden in den vergangenen beiden Jahren fast 1.100 Fälle von Abrechnungsbetrug aufgedeckt (NetDoktor.de: Abrechnungsbetrug in Niedersachsen).Nach Angaben der Krankenversicherer wurden den Kassen von Ärzten, Optikern und anderen Leistungserbringern mehr als 16,2 Millionen Euro zu Unrecht in Rechnung gestellt.


 


Bundesweit verursachen die Betrüger nach Schätzungen von Experten jährlich Kosten in Milliardenhöhe (ZDF-Mona Lisa: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen). Unverständlich bleibt warum die Krankenkassen nach Begleichung der Schäden meist auf Strafanzeigen verzichten und den alltäglichen Betrug als Kavaliersdelikt behandeln.


 


Die Innungskrankenkassen machen jetzt allerdings ernst und bitten auf ihrer Home-Page um Mithilfe:


Kampf gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen – helfen Sie uns


 


In Deutschland werden auch notorische Schwarzfahrer mit Haftstrafen bedroht, da müsste ein kompromissloses Vorgehen gegen betrügerische Praktiken im Gesundheitswesen selbstverständlich sein. Statt immer neue Einschnitte in den Leistungskatalog und Beitragserhöhungen zu fordern, sollten Krankenkassen und Politik zunächst diese „Einsparpotentiale“ konsequent nutzen. Dazu gehört selbstverständlich auch eine eigenverantwortliche Prüfung der berechneten Leistungen durch den pflichtversicherten Patienten. Bisher haben nur Privatversicherte Einblick in die ärztliche Abrechnung. Durch den Wechsel zum Kostenerstattungsprinzip könnte die notwendige Transparenz und Motivation hergestellt werden, damit alle Patienten an der Prüfung der abgerechneten Positionen beteiligt sind.


 


Die Gesundheitsversorgung ist für die Leistungserbringer ein Geschäft und im Geschäftleben ist die Rechnungsprüfung ein unverzichtbarer Vorgang. Wir schauen doch auch auf den Kassenbon oder?


 


Die Chefarztfrau

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