Kündigung des Arbeitsvertrages zurückziehen

Rechtlich wird eine Kündigung, sobald beide Parteien davon wissen und sie erläutert wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist es unmöglich, die Kündigung zurückziehen zu können, ohne, dass die andere Partei zustimmt.

Sie kann also nicht annuliert werden, sondern höchstens dadurch aufgehoben werden, indem beide Parteien eine fortführenden Arbeitsvertrag schließen, in beidseitigem Einvernehmen, versteht sich. 

Kündigung zurückziehen: So wirds gemacht!

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Das passiert bei der Kündigung

Einen Arbeitsvertrag kündigen heißt, eine einseitige Willenserklärung ab zu geben, die mit dem Empfang wirksam wird.

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Was zu tun ist

Egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sobald sie wirksam geworden ist, kann keiner die Kündigung zurückziehen, weshalb nur ein neu aufgesetzter (fortführender) Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis wieder herstellen kann. Die Kündigung zurück ziehen ist demnach unmöglich.
Will man das Verhältnis fortsetzen, aber der andere weigert sich, kann man nichts dagegen machen.

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Vorbeugend und überlegt handeln

Damit im Falle des Falles tatsächlich eine Fortführung des Arbeitsvertrages realistisch ist, sollte man sich sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber darum bemühen, die Kündigung so menschlich und harmonisch wie möglich zu vollziehen.
Kurzschlusshandlungen und gebrüllte Beleidigungen helfen nicht dabei, später wieder um Neuanstellung zu bitten. Besonders in Zeiten, in denen eine Kündigung auch aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen getätigt und dann bereut werden kann, ist es immer gut, ruhig und sachlich zu erklären, warum man das Arbeitsverhältnis aufgeben möchte, warum man den Betrieb/Arbeiter jedoch trotzdem geschätzt hat.

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Widerruf nur vor Erhalt der Kündigung

Kaum machbar, aber der einzige Weg, die Kündigung zurückziehen zu können, ist die Möglichkeit eines Widerrufs, der noch vor der Kündigung eintrifft. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Kündigung Morgens mit der Post raus geht und der Widerruf Mittags schriftlich und persönlich beim Chef/Arbeitnehmer eingereicht wird. In allen anderen Fällen ist der Widerruf nicht gültig.

Foto: M&S Fotodesign – Fotolia

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