Kopftuchverbot in NRW

Mit der Mehrheit der Stimmen des Landtags (CDU und FDP)
wurde gestern dem Ersten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes zugestimmt und
damit die Rechtsgrundlage für ein Kopftuchverbot von Lehrkräften an Schulen
geschaffen. Lehrerinnen und Lehrer hätten Neutralitätspflicht, diese werde nun
normiert. Das Tragen eines Kopftuches im Unterricht sei von daher „unstatthaft,
weil zumindest ein nicht unerheblicher Teil seiner Befürworter damit eine
mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie oder eine
fundamentalistische Stellungnahme für ein theokratisches Staatswesen im
Widerspruch zu den Verfassungswerten in der Bundesrepublik Deutschland und in
Nordrhein-Westfalen verbindet“, heißt es im Antrag. Außerdem dürften die Lehrer „keine politischen,
religiösen, weltanschaulichen oder ähnlich äußere Bekundungen abgeben, die
geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern
sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen
Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.“

Der Zentralrat der Muslime schreibt in einer ersten
Stellungnahme: „Mit der Verabschiedung zur Änderung des Schulgesetzes im
Landtag von Nordrhein-Westfalen ist heute faktisch ein Berufsverbot für
Kopftuch tragende Lehrerinnen beschlossen worden.“ Der Rat sei außerdem davon
überzeugt, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und keinen Bestand vor dem
Bundesverfassungsgericht haben werde. Kritisiert wird weiterhin, dass
christlichen Ordensschwestern und Juden weiterhin das Tragen von Trachten und
der Kippa erlaubt werde. Aus Sicht des Zentralrats der Muslime in Deutschland
stelle dies eine eindeutige Diskriminierung der Muslime dar. „Gerade das „Kopftuchverbot“
und die Diskussionen der letzten Jahre haben eine verheerende Signalwirkung in
die gesamte Gesellschaft. Muslimische Frauen stoßen in allen Berufszweigen und
auch auf offener Straße immer stärker auf Ablehnung“, so der Zentralrat.
 
Bereits im Jahr 2003 hatten die Landtagsfraktionen von CDU
und FDP die Änderung des Schulgesetzes für Nordrhein-Westfalen beantragt.
Damals hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, „dass ein Verbot für
Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, einer hinreichend
bestimmten landesgesetzlichen Grundlage bedarf.“ Diese wurde nun
geschaffen. 
 
Ich stimme mit dem Landtag überein, dass in der Schule Neutralität
herrschen muss – soweit dies überhaupt möglich ist. Nur muss dies für alle
Religionen gelten. 

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