Kindergartenkosten: Antrag auf Übernahme beim Jugendamt stellen

Wenn Sie sich die Frage stellt, wie die Kindergartenkosten übernommen werden können, wenn man wieder arbeiten möchte, dann ist es spätestens an der Zeit sich darüber zu informieren.

Wie genau Sie die Kindergartenkosten vom Jugendamt übernehmen lassen können erfahren Sie hier. Ein paar kleine Sachen gibt es bei der Antragsstellung nämlich zu beachten.

Kindergartenkosten vom Jugendamt übernehmen lassen: Was wird benötigt?

  • Unterschriebener Betreuungsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung
  • an besten den Mietvertrag & andere Bescheinigungen wie z.B. Hartz 4 mitnehmen

Kindergartenkosten vom Jugendamt übernehmen lassen: So wirds gemacht!

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Kindergarten aussuchen

Zunächst muss ein Kindergarten gefunden werden. Schauen Sie sich einfach mal die umliegenden Betreuungsstätten an, vereinbaren Sie Beratungstermine und informieren Sie sich auch im Internet was andere Eltern zu den Kindergärten sagen. Wenn Sie eine passende Stätte gefunden haben, dann können Sie sich bzw. ihr Kind dort anmelden. Der unterschriebene Betreuungsvertrag ist nämlich wichtig- ohne den kann kein Antrag beim Jugendamt gestellt werden. So können Sie dann die Kindergartenkosten vom Amt übernehmen lassen, wenn auch alles andere stimmt.
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Kindergartenkosten vom Jugendamt übernehmen lassen

Der nächste Schritt heißt dann „Kindergartenkosten vom Jugendamt übernehmen lassen“. Das heißt, dass Sie mit dem unterschriebenen Vertrag einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können. Dazu gehen Sie einfach zum zuständigen Jugendamt und stellen sich und Ihr Anliegen vor.
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Wann werden die Kosten übernommen?

Ob das Jugendamt die Kosten ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt hängt von einigen Faktoren ab.

  • Wie viele Einnahmen und Ausgaben werden gegengerechnet
    Die Einnahmen werden mit allen anerkannten Ausgaben verrechnet und dann geschaut was für Sie übrig bleibt. Liegt das unter dem Satz, der geduldet wird, dann werden die Kosten voll übernommen. Am besten nehmen Sie dann auch Ihren Mietvertrag mit und eventuelle H4-Bescheinigungen oder ähnliches.
  • Essenskosten werden nicht zwingend komplett übernommen
    Die Erstattung der Essensbeiträge wird von den Jugendämtern regelmäßig verweigert. Der Grund ist, dass viele Beiträge für das Mittagessen über dem liegen, was man sonst als „Familie“ ausgeben würde. Sprich, das Jugendamt rechnet sich aus, was die Mittagsverpflegung zu Hause kosten würde und rechnet den Betrag aus der Kita zusammen. Entsteht nun in Differenzbetrag, so ist dieser von der Familie zu tragen.
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Achtung!

Kindergartenkosten vom Jugendamt übernehmen lassen ist manchmal nicht so schnell gemacht und kostet einiges an Zeit und Aufwand. Denn manchmal sind die eigenen Verhältnisse nicht so deutlich und diese müssen dann erstmal zerstückelt und analysiert werden. Es ist deshalb ratsam schon einige Zeit vorher sich über alles zu informieren und sich die Betreuungsstätten anzusehen, damit Sie dann genug Zeit haben sich um den Papierkram zu kümmern.

Tipps und Hinweise

  • freie Träger werden vom Jugendamt erstattet
  • bei öffentlichen Trägern fallen keine Kosten an
Schwierigkeitsgrad:

Foto: Gennadiy Poznyakov – Fotolia

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