Kennen Sie Ihr Kfz-Kennzeichen?

Natürlich haben Sie Ihr Kfz-Kennzeichen im Kopf, keine Frage. Aber: Wissen Sie auch, was sich alles an Geschichte und Geschichten rund um das Nummernschild verbirgt und woher es seinen Ursprung hat? Seine Historie ist interessanter, als so mancher vielleicht denkt.

Fahrerflucht als Geburtshelfer

Die Geschichte des Kfz-Kennzeichens geht zurück in das späte 19. Jahrhundert: Damals begannen einige lokale Behörden erstmals, Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben. Der Grund hierfür waren sich mehrende Fälle von Fahrerflucht per Pedal. Das erste Nummernschild für ein Automobil tauchte im Jahr 1896 in Baden auf, und im Jahr 1906 wurde eine erste einheitliche Regelung erlassen, die im Folgejahr in den 26 Ländern des damaligen deutschen Reichs umgesetzt wurde. Bereits damals wurden über 10.000 Pkw, fast 16.000 Motorräder sowie fast 1.000 Lkw zugelassen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es zuerst eine Regelung mit farblich unterschiedlichen Kennzeichen, die die einzelnen Besatzungszonen unterschieden, später dann solche mit weißer Schrift auf schwarzem Grund. Da das bestehende Kfz-Kennzeichensystem nicht mehr mit dem immer größeren Verkehrsaufkommen mithalten konnte, wurde 1956 die „Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Verkehrsrechts“ ins Leben gerufen, die für die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin gültig wurde und Grundlage des heutigen Kennzeichensystems ist. Die DDR hatte bereits 1953 ein eigenes System eingeführt.

Zwei Kennzeichen, ein Land

Derzeit gibt es in Deutschland zwei Arten von Kfz-Kennzeichen: Beide besitzen die bekannten schwarzen Schriftzeichen auf weißem Grund, mit schwarzer Rahmenlinie. Zum einen sind es die älteren Schilder, die aufgrund der auf ihr verwendeten Schrift (DIN 1451) als DIN-Kennzeichen bekannt sind. Sie lösten 1949 die Schilder ab, deren Schrift noch weiß auf schwarzem Grund war. Die zweite Art von Kfz-Kennzeichen sind die neueren Euro-Kennzeichen, bei denen die sogenannte FE-Schrift verwendet wird. FE steht für fälschungserschwerend: Die Buchstaben unterscheiden sich deutlicher voneinander, als es bei der DIN-Schrift der Fall war. Das macht es schwieriger, die Kennzeichen zu fälschen – außerdem kann die neue Schrift leichter von Kamerasystemen am Straßenrand gelesen werden. Einhergehend mit der Einführung der neuen Schrift kam es zu einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, da es nun möglich war, für die laufende Erkennungsnummer auch die Buchstaben B, F, I, O sowie Q zu verwenden. Diese Buchstaben wurden bis dahin wegen der Verwechslungsgefahr mit anderen Buchstaben und Zahlen („O/Q, I/1, B/8“) nicht verwendet. Das hat seitdem den Vorteil, dass nun eine wesentlich größere Anzahl an Buchstaben-/Zahlenkombinationen bei den Zulassungen von Pkw möglich ist. Die Euro-Kennzeichen ermöglichen auch, dass bei Reisen innerhalb der EU nun auf das Nationalitätskennzeichen (das D im Oval) nicht mehr am Fahrzeug geführt werden muss.

Selbstleuchtend für mehr Sicherheit

Ein weiteres Novum erfuhren die Kennzeichen aus D im Jahr 1989: In diesem Jahr wurden reflektierende Kfz-Kennzeichen eingeführt. Die Schilder mit ihrem weißen, reflektierenden Hintergrund leuchten besonders intensiv, wenn Licht auf sie fällt. Die reflektierenden Schilder sollen für mehr Sicherheit sorgen – etwa, wenn das Rücklicht ausgefallen ist, oder bei Fahrten in der Dämmerung.

Wunschkennzeichen gefällig?

Derzeit lassen sich etwa 50 Prozent aller Pkw-Fahrer ein Wunschkennzeichen reservieren. Die Kfz-Kennzeichen müssen vor der Zulassung gekauft werden – oft geschieht das in sogenannten „Schilderbuden“ nahe den Zulassungsstellen, zu überhöhten Preisen. Dabei macht der Fortschritt auch hier nicht halt: Zurzeit wissen nur wenige, dass man sich heutzutage sein Wunschkennzeichen nach dem Reservieren online bestellen kann – spezialisierte Anbieter wie Kennzeichen Express machen das mittlerweile möglich. Das spart dem Pkw-Fahrer Zeit und Geld. Beim Wunschkennzeichen selbst sind der Auswahl Grenzen gesetzt: So sind nach Paragraph 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung „Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummern sowie Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern, die gegen die guten Sitten verstoßen, unzulässig.“ Praktisch heißt das, dass keine Buchstabenpaare verwendet werden dürfen, die beispielsweise einen Bezug zur NS-Zeit haben. Aber auch andere Buchstabenkombinationen, die der eine oder andere Verkehrsteilnehmer vielleicht sogar recht lustig finden würde, werden in einigen Regionen Deutschlands von den Zulassungsbehörden nicht vergeben: So etwa „SU FF“ im Rhein-Sieg-Kreis, oder „BUL LE“ im Landkreis Schwandorf.

Abbildung: Fotolia, 60166359, Björn Wylezich

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