Kabinettsbeschluss: Korrupten Ärzten soll künftig Haftstrafe drohen

Bislang war es oft gängige Praxis im Verhältnis zwischen Ärzten und Pharmafirmen: Für das Verschreiben bestimmter Medikamente gibt’s Geld oder Sachgeschenke. Damit soll Schluss sein, korrupten Medizinern drohen in Zukunft empfindliche Strafen. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett nun auf den Weg gebracht hat, sieht im Extremfall bis zu fünf Jahre Haft vor. Justizminister Heiko Maas (SPD) schließt damit eine Gesetzeslücke.

Justizminister schließt Gesetzeslücke

Korruption im Gesundheitswesen soll in Zukunft harte Strafen nach sich ziehen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) hat das Bundeskabinett nun zugestimmt. Demnach drohen Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften, die sich bestechen lassen, bis zu drei Jahre Haft. In besonders schweren Fällen von Bestechung oder Bestechlichkeit sieht der Gesetzentwurf sogar fünf Jahre Haft vor.

Bislang lag eine strafbare Handlung nur dann vor, wenn angestellte Ärzte für das Verschreiben von Medikamenten einer bestimmten Firma mit Geld oder Geschenken honoriert wurden. Bei niedergelassenen Medizinern hingegen gab es eine Gesetzeslücke: Vor etwa zweieinhalb Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass niedergelassene Mediziner weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln, daher wären die einschlägigen Strafrechtsbestimmungen in Sachen Korruption auch nicht auf sie anwendbar. Die Krankenkassen hatten schon im vergangenen Jahr schärfere Bestimmungen gegen korrupte Ärzte gefordert.

Korruption schwächt Wettbewerb und verteuert Leistungen

Jetzt sieht der geplante neue Paragraf 299a des Strafgesetzbuches eine Bestrafung für alle „Angehörigen eines Heilberufs“ vor. Laut Maas untergrabe Korruption im Gesundheitswesen das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen, beeinträchtige den Wettbewerb und verteuere medizinische Leistungen. Fachleute schätzen den Schaden durch Korruption auf jährlich zehn Milliarden Euro. Dieser Schaden ginge nicht nur zu Lasten von Konkurrenten, Kassen und Staat, sondern häufig auch der Patienten.
Was heute als berufliche Kooperation erlaubt ist, soll auch in Zukunft nicht unter Strafe gestellt werden. Wenn allerdings eine solche Kooperationsvereinbarung zum Schein abgeschlossen werde, greift das Strafrecht.


Fotonachweis: Thinkstock, 464678658, iStock, Szepy

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